Vertragsrecht

Kündigung der Ehewohnung nach der Trennung – was ist zu tun?

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Dr. Gabriele Sonntag


Rechtsanwältin
Inhaberin der Rechtsanwaltskanzlei seit 1995


gs@ra-sonntag.de

0911971870

Haben Ehegatten den Mietvertrag für die Ehewohnung gemeinsam unterschrieben, dann kann nicht ein Ehegatte ohne Zustimmung des anderen Ehegatten den Mietvertrag alleine kündigen. Hier liegt ein weit verbreiteter Irrtum vor. Viele meinen, dass es genügt, den Vermieter anzuschreiben und mitzuteilen, dass man aus der Ehewohnung ausgezogen sei und den Vertrag deshalb kündige. Der Mietvertrag besteht aber mit beiden Ehegatten noch so lange fort, bis der Vermieter entweder den ausgezogenen Ehegatten schriftlich aus dem Mietvertrag entlässt oder das Mietverhältnis durch eine wirksame Kündigung beider Ehegatten beendet wird. Solange dies nicht der Fall ist, besteht immer die Möglichkeit, dass der Vermieter bei Nichtzahlung der Miete durch den in der Wohnung verbliebenen Ehegatten den ausgezogenen Ehegatten in Anspruch nimmt.

Bei Fragen zum Thema „Kündigung der Ehewohnung“ unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag, Fachanwältin für Familienrecht, aus der Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte, Fürth.