Bau & Reparatur

Hausbau

Für den Bau des Eigenheims sind verschiedene Dinge zu berücksichtigen. Bereits beim Erwerb des Grundstückes sollte der Käufer darauf achten, dass ihm der Verkäufer zusichert, auf dem Grundstück überhaupt bauen zu dürfen. Im Anschluss wird der Erwerber aller Wahrscheinlichkeit einen Architekten mit der Planung eines Hauses beauftragen. Alternativ hierzu kann auch ein Bauunternehmer mit dem Bau eines bereits geplanten Fertighauses beauftragt werden. Bei beiden Verträgen muss der Bauherr jedoch darauf achten, dass er sich bzw. sein eingesetztes Kapital schützt. Insbesondere sollten Sicherheiten vereinbart werden, für den Fall, dass der Vertragspartner insolvent wird. Der Bauherr braucht des Weiteren eine Baugenehmigung, damit er auf dem Grundstück überhaupt bauen darf. Die Beantragung einer Baugenehmigung unterliegt gewissen gesetzlichen formalen Voraussetzungen, die daher zwingend einzuhalten sind. Nur dann kann eine Baugenehmigung erteilt werden.

Bauvertrag

Möchte man sich den persönlichen Traum vom selbst geplanten und individuellen Eigenheim erfüllen, beauftragt man hierfür einen Bauträger mit dem Bau dieses Hauses. Mit diesem schließt man einen sogenannten Bauvertrag ab. Dieser Vertrag hat die Herstellung eines konkreten Bauwerkes zum Gegenstand.

Sollte der Bauherr später noch Änderungswünsche haben, ist dies in Absprache mit dem Bauunternehmer möglich. Dieser ist verpflichtet, ein Angebot zur gewünschten Änderung zu erstellen. Ist der Bauherr ein Verbraucher, so steht ihm ein Widerrufsrecht zu, es sei denn, der Bauvertrag wurde vor einem Notar geschlossen.

 

Rechtsanwalt Philipp Krasna: Ihr Spezialist für Immobilienrecht und Mietrecht im Raum Nürnberg, Fürth, Erlangen

Philipp Krasa

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