Finanzielle Unterstützung

Arbeitslosengeld

Unter Arbeitslosengeld (bzw. Arbeitslosengeld I) versteht man eine Leistung des Staates, die sozialversicherungspflichtige Beschäftigte im Falle einer Arbeitslosigkeit insgesamt bis zu maximal 24 Monate beanspruchen können.

Krankengeld

Wird ein Arbeitnehmer krank, so erhält er zunächst sechs Wochen Lohnfortzahlung. Danach muss die Krankenkasse Krankengeld bezahlen, für dieselbe Erkrankung jedoch längstens 78 Wochen.

Schwerbehindertenrecht

Das Schwerbehindertenrecht umfasst alle rechtlichen Regeln, die die Rechtsverhältnisse von Schwerbehinderten in Deutschland betreffen. Gefördert werden sollen die Selbstbestimmung und Gleichberechtigung innerhalb unserer Gesellschaft. Des Weiteren sollen durch das Schwerbehindertenrecht Benachteiligungen von Behinderten vermieden werden. Das Schwerbehindertenrecht wurde nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts „allein zum Schutz“ der schwerbehinderten Menschen konzipiert.

Arbeitsunfall

Der Begriff „Arbeitsunfall“ ist gleichbedeutend mit den ebenfalls geläufigen Begriffen „Betriebsunfall“ oder „Berufsunfall“. Ein Arbeitsunfall fällt unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung bezahlt allein der Arbeitgeber, um für Personenschäden, die bei einem Betriebsunfall eintreten, eine Haftungsfreistellung zu erreichen. Selbständige und Freiberufler unterliegen grundsätzlich nicht der Sozialversicherungspflicht, können sich aber freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern.

Liegt ein Arbeitsunfall vor, so leistet die gesetzliche Unfallversicherung Schadensersatz, zum Beispiel Witwenrente oder Hinterbliebenenrente. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt auch die Heilungskosten, erstattet aber keine immateriellen Schäden und bezahlt auch kein Schmerzensgeld.

Wenn Sie Ihre individuellen Ansprüche geltend machen möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Rente

Im Allgemeinen spricht man von „Rente“ vor allem wenn die Altersrente gemeint ist, d.h. die Geldleistungen die jemand aufgrund früherer Erwerbstätigkeit aus einer gesetzlichen, berufsständischen oder betrieblichen Rentenversicherung erhält, wenn er das Rentenalter erreicht hat und nicht mehr erwerbstätig ist.

BAföG

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz regelt die finanzielle Unterstützung des Staates für Schüler und Studenten. Die Leistungen erfolgen nach Bedarfsbeträgen, auf die eigenes Einkommen und Vermögen sowie Einkommen der Eltern oder Ehegatten angerechnet werden.

Jobcenter

Das Jobcenter betreut Arbeitslose, welche kein Arbeitslosengeld I mehr bekommen und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Leistungen werden vom Jobcenter nur erbracht, wenn Vermögensfreibeträge nicht überschritten werden. Einkommen ist entsprechend leistungsmindernd anzurechnen.

Berufsunfähigkeit

Jeder von uns kann erwerbsunfähig oder berufsunfähig werden, da man Unfälle oder schwere Krankheiten nie zu 100 % ausschließen kann. Wer keine private Vorsorge getroffen hat, muss sich vollständig auf das staatliche System verlassen.

Sind Sie nicht mehr in der Lage Ihre Tätigkeit auszuüben, müssen Sie sich über Ihre Rechte und Möglichkeiten informieren und diese eventuell auch gerichtlich durchsetzen.

Roland_Tilch

Roland Tilch

In der Kanzlei seit 1996
rt@ra-sonntag.de