Kündigung

Kündigungsschutzklage

Wenn ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber die Kündigung des Arbeitsverhältnisses erhält, kann er dies entweder hinnehmen oder innerhalb einer Frist von 3 Wochen beim Arbeitsgericht Klage gegen die Kündigung einreichen. Wenn entsprechende Voraussetzungen gegeben sind und Zweifel an der Wirksamkeit der Kündigung bestehen, stellt das Arbeitsgericht daraufhin die Unwirksamkeit der Kündigung fest.
 

Abfindung

Die Abfindung ist eine Zahlung, welche ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber einmalig erhält, wenn der Arbeitnehmer nach der Kündigung des Arbeitsverhältnisses den Arbeitsplatz verliert. Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es jedoch nicht. In der Regel ist ein Arbeitgeber jedoch bereit, eine Abfindung zu zahlen. Viele Arbeitsgerichtsprozesse werden in der Regel durch eine Vereinbarung über die Zahlung einer Abfindung beendet.
 

Abmahnung

Mit einer Abmahnung macht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer deutlich, dass sich dieser vertragsuntreu verhalten hat und bei Wiederholung dieses Verhaltens die Kündigung droht. Darüber hinaus hält der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zukünftig zu vertragstreuem Verhalten an.
 

Arbeitszeugnis

Während des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses kann ein Zwischenzeugnis vom Arbeitgeber gefordert werden. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis zu erstellen, welches sich auf die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis erstreckt.
 

Checklisten

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Roland_Tilch

Roland Tilch

In der Kanzlei seit 1996
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