Einvernehmliche Scheidung: Anwalt für Fürth, Nürnberg, Erlangen

Beim Thema Scheidung denken viele an Streit, lange Gerichtsverfahren, hohe Kosten und viel Stress. Am Ende sind vielleicht beide Seiten mit der Entscheidung des Familiengerichts unzufrieden. Es geht auch anders: Wenn sich die Ehepartner doch ausreichend zusammenraufen, können sie eine in ihrem Sinne gestaltete Scheidungsfolgenvereinbarung aushandeln und dann mit einer einvernehmlichen Scheidung Zeit, Geld und Nerven sparen. Hier erfahren Sie:

Sie möchten sich scheiden lassen? Lassen Sie sich von uns zur einvernehmlichen Scheidung beraten: 0911 971870

Ein Mann und eine Frau verhandeln für die einvernehmliche Scheidung über eine Scheidungsfolgenvereinbarung.

Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung

Aus unserer Erfahrung empfehlen wir, eine einvernehmliche Scheidung möglichst frühzeitig anzugehen. Wenn möglich, sollten die Ehepartner eine Scheidungsfolgenvereinbarung treffen, also einen Ehevertrag, der nachträglich abgeschlossen wird. Dabei werden die relevanten Folgen von Trennung und Scheidung geregelt, beispielsweise Unterhalt, Zugewinnausgleich, die weitere Nutzung der Wohnung, Versorgungsausgleich, Verteilung des Hausrats sowie auch Umgangsrecht und Sorgerecht für die Kinder.

Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist von einem Notar zu beurkunden . Für manche Themen ist dies zwingend notwendig. Besonders wenn während des Trennungsjahrs neue Partner hinzukommen, kann sonst ohne die notarielle Beurkundung schnell jede Art von Vereinbarung wieder infrage gestellt werden.

Die einvernehmliche Scheidung selbst läuft folgendermaßen ab: Der Anwalt eines Ehepartners reicht den Scheidungsantrag ein. Sofern vorhanden wird dabei die notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung vorgelegt. Stimmt der andere Ehepartner der Scheidung zu, kann der Familienrichter die Ehe scheiden.

 

Einvernehmliche Scheidung ohne Anwalt?

Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung ist der Scheidungsantrag von einem Anwalt einzureichen. Allerdings braucht der andere Ehepartner keinen Anwalt, wenn er dem Scheidungsantrag zustimmt. Gibt es allerdings um ein Thema wie Unterhalt Streit, wird aus der einvernehmlichen Scheidung eine streitige Scheidung. Dann brauchen beide Beteiligten einen eigenen Anwalt.

Vorsicht: Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung gibt es keinen gemeinsamen Anwalt. Ein Anwalt vertritt immer die Interessen seines Mandanten.

 

Kosten einer einvernehmlichen Scheidung

Die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung hängen vom Einkommen, vom Vermögen, von der Anzahl der Kinder sowie davon ab, wie viele Anwartschaften im Versorgungsausgleich auszugleichen sind. Dabei gibt es Unterschiede zu einer streitigen Scheidung:

Zwar verursacht die – notariell beurkundete – Scheidungsfolgenvereinbarung vorher zusätzliche Kosten. Andererseits spart man im Verfahren die Kosten für den zweiten Scheidungsanwalt. Hinzu kommt, dass im Scheidungsverfahren keine weiteren Kosten wie für Gutachten oder Zeugen anfallen. Zudem ist bei einer einvernehmlichen Scheidung nicht anzunehmen, dass eine der beiden Seiten Beschwerde gegen die Entscheidung des Familiengerichts einlegt. Im Ergebnis ist eine einvernehmliche Scheidung daher oft günstiger.

 

Einvernehmliche Scheidung ohne Trennungsjahr?

Auch wenn sich beide Ehepartner einig sind: Das Trennungsjahr lässt sich mit einer einvernehmlichen Scheidung nicht abkürzen. Das wäre nur in besonderen Härtefällen möglich.

Eine einvernehmliche Scheidung kann dennoch Zeit sparen, da das Gerichtsverfahren deutlich schneller läuft als bei einer streitigen Scheidung. In der Regel reicht ein einziger Gerichtstermin.

 

Vorteile und Nachteile einer einvernehmlichen Scheidung

Neben der schnellen und günstigen Abwicklung hat eine einvernehmliche Scheidung noch weitere Vorteile. So bekommt bei einer streitigen Scheidung jeder das, was ihm nach dem Gesetz zusteht. Das ist oft nicht unbedingt das, was man will. Bei den Verhandlungen zur einvernehmlichen Scheidung kann man dagegen auf die jeweiligen Interessen Rücksicht nehmen. Zudem sind streitige Scheidungen mit ihrem ungewissen Ausgang oft für alle Beteiligten psychisch belastend. Ein langer Streit kann zudem das Verhältnis zwischen den ehemaligen Ehepartnern nachhaltig vergiften.

Nachteilig an einer einvernehmlichen Scheidung ist, dass sie von beiden Beteiligten ein gewisses Maß an Kooperations- und Kompromissbereitschaft voraussetzt. Daher kommt sie in manchen Fällen nicht infrage. Gerade der Partner ohne eigenen Anwalt kann sich bei der einvernehmlichen Scheidung benachteiligt fühlen. Das gilt auch, wenn einer der Partner in einer schwächeren Verhandlungsposition ist. Unser Service daher: Auch wenn Sie uns nicht mit Ihrer Scheidung beauftragen, können wir für Sie eine Scheidungsfolgenvereinbarung prüfen.

Dr. Gabriele Sonntag - hier in grauer Weste - hilft gerne bei einvernehmlichen Scheidungen.

Dr. Gabriele Sonntag

Die Kanzleiinhaberin ist Fachanwältin für Familienrecht und betreut unter anderem scheidungswillige Mandanten aus der Region Nürnberg-Fürth-Erlangen. Wo möglich empfiehlt sie eine einvernehmliche Scheidung.

gs@ra-sonntag.de

Rechtsanwalt Philipp Krasa - hier im grauen Dreiteiler- ist Spezialist für einvernehmliche Scheidungen, insbesondere bei Immobilienbesitzern.

Philipp Krasa

Philipp Krasa ist ebenfalls Fachanwalt für Familienrecht. Auch er vertritt Mandanten aus Nürnberg, Fürth, Erlangen und der Region sowohl bei streitigen als auch bei einvernehmlichen Scheidungen. Als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht ist er außerdem der ideale Ansprechpartner für Paare mit (gemeinsamem) Immobilieneigentum.

pk@ra-sonntag.de