Die Kanzlei Wir sind für Sie da
Unsere 7 Pluspunkte
1. Dringlichkeits-Plus
In unserer Kanzlei bekommen Sie so schnell wie möglich einen Termin. Wenn es eilt, auch am Abend und am Wochenende.
2. Familien-Plus
Zu Terminen und Besprechungen können Sie selbstverständlich Ihr Kind bzw. Ihre Kinder oder zur weiteren Unterstützung auch ein Familienmitglied oder einen Bekannten mitbringen.
3. Verständlichkeits-Plus
Wir reden und beraten so, dass Sie als Mandant es verstehen. Wir sind zwar Fachanwälte aber verwenden nicht nur Fachbegriffe.
4. Wolf-im-Schafspelz-Plus
Freundlich im Auftreten – hart in der Sache. So verhandeln wir für Sie mit der Gegenseite.
5. Beständigkeits-Plus
Unsere Mitarbeiter verfügen über eine langjährige Berufserfahrung. Sie werden von einem umfangreichen Team betreut, welches engagiert, loyal, mandantenorientiert, erprobt und aufeinander eingespielt ist.
6. Zertifizierungs-Plus
Wir lassen uns prüfen. Wir sind die erste Kanzlei mit DEKRA-zertifizierter Organisation in Fürth.
7. Fachanwalts-Plus
Wir sind 3 Anwälte mit insgesamt 6 Fachanwaltschaften. So sind Sie bei uns mehrfach bestens aufgehoben.
Eine Kanzlei mit 6 Fachanwaltschaften
Zur Kanzlei
Wir haben uns einen hohen Standard bei der Betreuung von Privat- und Firmenmandanten zum Ziel gesetzt. Wir bieten zuverlässige und schnelle Reaktion, individuelle Beratung sowie feste Ansprechpartner. Besprechungstermine können flexibel vereinbart werden. Auch in den Mittagspausen und am Freitagnachmittag sind wir für Sie da. Auf Wunsch kommen wir auch zu Ihnen.
Entwicklung der Kanzlei
Die Kanzlei wurde im Oktober 1995 zunächst von Frau Rechtsanwätin Dr. Gabriele Sonntag gegründet. 1997 kam Herr Rechtsanwalt Roland Tilch dazu. Seit 2016 ist Herr Rechtsanwalt Philipp Krasa dabei. Das Team besteht aus zehn Mitarbeitern und Auszubildenden.
Sekretariat
Hier finden Sie immer den richtigen Ansprechpartner. Unser Sekretariat ist tagsüber durchgehend besetzt. Wir legen Wert darauf, dass sich unsere Mitarbeiter laufend fortbilden. Es erwartet Sie daher ein freundliches, hochmotiviertes und gut ausgebildetes Team.
Kanzlei-Zertifizierung
Unsere Büroorganisation wurde als erste Kanzlei in Fürth damals nach DIN EN ISO 9001:2008 DEKRA zertifiziert. Heute sind wir weiter zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015. Diese DEKRA-Zertifizierung spiegelt den hohen Standard unseres Kanzleimanagements.
Eine Kanzlei mit ausgewiesenen Schwerpunkten
Wir erklären Ihnen, um was es geht
Anwaltshaftung
Wir prüfen, ob Ihnen gegen Ihren früheren Rechtsanwalt ein Schadensersatzanspruch zusteht. Wenn dies sein sollte, machen wir diesen auch für Sie geltend.
Arbeitsrecht
Schwerpunktmässig bearbeiten wir das individuelle Arbeitsrecht, d.h. Kündigungen, Abmahnungen, Zeugnisse, Wettbewerbsvereinbarungen u.ä.. Wir vertreten hier sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.
Baurecht
Hier geht es um alles, was Bauen und Verträge mit Architekten, Handwerkern und Bauträgern betrifft. Wir prüfen Ihre Verträge und helfen bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus solchen Verträgen, z. B. wenn ein Bauwerk mangelhaft ist oder Handwerker schlecht gearbeitet haben.
Berufsunfähigkeitsrecht und
Erwerbsunfähigkeitsrecht sowie Altersrente
Herr Rechtsanwalt Roland Tilch, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Sozialrecht vertritt Sie hier in allen Angelegenheiten, in denen Berufsunfähigkeitsrenten oder Erwerbsunfähigkeitsrenten geltend gemacht werden. Er vertritt Sie gegen private Versicherungen oder auch gegen gesetzliche Rentenversicherungsträger. Auch bei Fragen zur Altersrente berät und vertritt er Sie gerne.
Bußgeldsachen/Ordnungswidrigkeiten
Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt hier bei den Straßenverkehrsdelikten und allem was damit zusammenhängt, wie Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung, Fahrverbot, Führerscheinentzug, Bußgeldbescheid und die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.
Datenschutz
Der Datenschutz ist und wird für Unternehmen stets komplizierter. Welche Informationen müssen wo stehen? Welche speziellen Vorkehrungen müssen in der Firma getroffen werden? Brauche ich zwingend einen ausgebildeten Datenschutzbeauftragten? Bei all diesen und weiteren Fragen unterstützen sowie vertreten wir Sie.
Elternunterhalt
Nicht nur Eltern haften für Ihre Kinder, sondern auch Kinder für Ihre Eltern. Die Pflege wird immer teurer, unsere Gesellschaft altert. Wir helfen Ihnen bei Unterhaltsforderungen der Sozialbehörde und beraten Sie gerne über die unterhaltsrechtliche Optimierung Ihres Einkommens und Vermögens.
Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Krasa ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht- und Vermögensnachfolge e.V. Hier beraten wir bei Fragen der Gestaltung eines Testaments oder eines Erbvertrages. Weiter vertreten wir bei der Durchsetzung von Erbansprüchen und Pflichtteilsansprüchen sowie in den Verfahren auf Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft.
Familienrecht
Hier geht es um Scheidung, Kindesunterhalt und Trennungs- und Geschiedenenunterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht, Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung, d.h. alles, was mit einer Trennunng oder Scheidung zusammenhängt. Auch bei der Auseinandersetzung einer gemeinsamen Immobilie beraten und vertreten wir Sie.
Ein weiterer Bereich ist die sogenannte nichteheliche Lebensgemeinschaft, die Beratung von Paaren, die ohne Trauschein zusammenleben, sich gemeinsam etwas anschaffen, Kinder haben, gemeinsam Angeschafftes auseinandersetzen oder rechtliche Hilfe bei der Tennung brauchen. Erfahrung haben wir auch mit Vaterschaftsprozessen.
Immobilienrecht
Wir beraten bei allen Fragen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder Verkauf einer Immobilie. Wir beraten und vertreten Bauträger sowie Firmen, die Wohnungseigentum schaffen. Weiter beraten und vertreten wir bei allen Fragen rund um das Wohnungseigentum, sowohl Hausverwalter als auch die Wohnungseigentümer selbst.
Kraftfahrzeugrecht
Hier beraten und vertreten wir bei der Anschaffung und Verkauf von Fahrzeugen, Leasingverträgen, Reparaturen und Unfällen.
Mietrecht und PachtrechtWir beraten vor Abschluss eines gewerblichen Mietvertrages oder eines Wohnungsmietvertrages über die Formulierung und die Gestaltungsmöglichkeiten. Weiter helfen wir bei der Beendigung entsprechender Verträge und der Durchsetzung der dadurch entstehenden Ansprüche. Im Zusammenhang mit dem Mietrecht geht es auch um Streitigkeiten, die das ungestörte Wohnen und Nachbarschaftsstreitigkeiten betreffen.
Nichteheliche Lebensgemeinschaft
Da immer mehr Paare nicht heiraten und als nichteheliche Lebensgemeinschaft zusammenleben, gibt es im Fall einer Trennung auch hier Dinge, die auseinandergesetzt werden müssen, z. B. eine gemeinsam angeschaffte Immobilie oder gemeinsam aufgenommene Schulden. Auch Darlehen, die ein Partner dem anderen gewährt hat, fallen hierunter. Aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft können auch Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern oder auch gegenüber einem Partner entstehen, der ein gemeinsames Kind betreut.
Pflichtteilsrecht
Der Anspruch auf den Pflichtteil besteht immer dann, wenn die Erbfolge durch ein Testament abweichend von der gesetzlichen Erbfolge geregelt wurde. Wir beraten und vertreten bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen, bei der Erstellung von Testamenten und auch Erben, die sich gegen Pflichtteilsansprüche wehren wollen.
Wechselmodell
Beim Wechselmodell leben und wohnen die Kinder nach der Trennung der Eltern wechselweise zu gleichen Anteilen bei Mutter und Vater. In der Regel erfolgt der Wechsel jeweils wöchentlich. Die Kinder können so beide Eltern im Alltag erleben. Dann gibt es nicht nur das schöne „Umgangswochenende“ mit aufregenden Erlebnissen, sondern auch die Verantwortung für ein Kind mit Bauchweh, mit Nöten und Sorgen aus der Schule oder Fahrten zu Freizeitaktivitäten oder Pflichtveranstaltungen während der Woche.
Rentenversicherungsrecht
Wir prüfen für Sie alle Arten von Rentenbescheiden. Wir machen Ansprüche gegen Berufsunfähigkeitsversicherungen geltend und helfen Ihnen auch bei allen Verfahren vor dem Sozialgericht.
ScheidungsrechtHier geht es um Scheidung, Kindesunterhalt und Trennungs- und Geschiedenenunterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht, Zugewinnausgleich sowie Auseinandersetzung des Vermögens, d.h. alles, was mit einer Trennunng oder Scheidung zusammenhängt. Auch bei der übrigen Auseinandersetzung einer gemeinsamen Immobilie beraten und vertreten wir Sie.
Seniorenrecht
Haben Sie Fragen zur Pflegestufe, zum Grad der Behinderung oder zum Schwerbehindertenparkplatz? Möchten Sie eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht errichten? Gibt es Probleme mit dem Pflegeheim, weil z. B. Vereinbarungen im Heimvertrag nicht eingehalten werden? Sollen Sie für Ihren Vater oder Mutter Elternunterhalt zahlen, weil für die Unterbringung im Heim die Rente und das Ersparte nicht ausreicht? Auf all diese Fragen erhalten Sie Antworten bei einem unserer kompetenten Ansprechpartner in unserer Kanzlei.
Sorgerecht
Wir beraten Sie bei Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht und machen Ihre berechtigten Ansprüche zur Begründung oder Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge sowie zum Umgang geltend.
Sozialrecht
Hier bearbeiten wir hauptsächlich Fragen des Schwerbehindertenrechtes, der Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit, Krankenversicherung, Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfall, Rente und Sozialhilfe. Wir fertigen Widersprüche gegen Bescheide, erstellen Klagen und vertreten in allen gerichtlichen Verfahren.
Umgangsrecht
Das Umgangsrecht befasst sich mit der Frage, wann, wie oft und wo der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, das Kind sehen und besuchen kann. Das Umgangsrecht hat mit dem Sorgerecht nichts zu tun. Auch wenn beide Eltern die elterliche Sorge gemeinsam ausüben, hat immer der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, ein regelmäßiges Umgangsrecht, auch in den Ferien.
Unterhaltsrecht
Unterhaltsrecht ist ein Spezialgebiet des Familienrechts. Wir berechnen für Sie den zu zahlenden oder zu fordernden Unterhalt. Dabei geht es um Kindesunterhalt für minderjährige und für volljährige Kinder, Getrenntlebensunterhalt, nachehelichen Unterhalt oder den Unterhaltsanspruch der Mutter eines nichtehelichen gemeinsamen Kindes. Wir beraten auch über die Möglichkeit von Vereinbarungen zum Unterhalt oder Strategien, wie ein Streit vermieden werden kann.
Verkehrsrecht
Dieses Gebiet umfasst das Schadensersatzrecht und Haftpflichtrecht, insbesondere die komplette Abwicklung des Versicherungsfalles bei einem Verkehrsunfall sowohl für den Geschädigten als auch für den Verursacher. Wir erledigen sämtliche Korrespondenz und vertreten auch in Verfahren zur Erlangung eines Schmerzensgeldes oder einer Rente.
Versicherungsrecht/ Unfallversicherung
Dieses Gebiet umfasst das gesamte Versicherungsrecht, insbesondere Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Krankenversicherungen, Kfz-Versicherungen, Haftpflichtversicherungen, Rentenversicherungen und alle weiteren Versicherungen.
Vereinsrecht
Sie wollen einen Verein gründen, sind Vorstand oder wollen eine Mitgliederversammlung abhalten? Sie wollen die Satzung eines Vereins erstellen oder ändern? Bei all diesen Fragen können wir Sie unterstützen und beraten.
Vertragsrecht
Dies beinhaltet Beratung zu Verträgen und deren Prüfung, wie Kaufvertrag, Leasingvertrag, Reisevertrag, Werkvertrag und die Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Weiter helfen wir bei Kündigung, Rücktritt, Widerruf, Anfechtung oder sonstiger Auflösung von Verträgen aller Art.
Verwaltungsrecht
Hier geht es um Beamtenrecht, Schulrecht und Hochschulrecht.
Vollmachten
Betreuungsverfügung
Um eine gerichtlich angeordnete Betreuung durch einen Fremden zu umgehen, können mit einer Betreuungsverfügung die eigenen Interessen bereits vorab geregelt werden. Eine eventuelle Unterbringung in einem Heim, der Ort und die Art der Versorgung und die zuständige Betreuungsperson werden genau festgelegt und somit nicht dem Zufall überlassen.
Patientenverfügung
Patientenverfügungen sollen vorsorgen, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sein sollten, Ihre eigenen Vorstellungen zu äußern. Alle Sie behandelnden Ärzte sind verpflichtet, sich an Ihren schriftlich geäußerten Willen zu halten, wenn es um die medizinische Versorgung und Behandlung geht.
Sorgerechtsverfügung
Leider geschieht es täglich, dass Eltern eines kleinen Kindes durch einen Unfall oder andere Unglücksfälle aus dem Leben gerissen werden. In einem solchen Fall stellt sich die Frage nach dem Verbleib des Kindes, wer nun für dieses verantwortlich sein und sich darum kümmern soll. Eine Sorgerechtsverfügung gibt Ihnen die Möglichkeit, einen Vormund oder Pfleger zu bestimmen, dem Sie vertrauen. Sie können bestimmte Personen vom Sorgerecht ausschließen und so festlegen, bei wem Ihre Kinder am besten aufgehoben wären.
Unternehmervollmacht
Sie sind selbständig oder haben ein Unternehmen? Dann können Sie Ihrer Verantwortung gegenüber Ihrer Familie, Ihren Geschäftspartnern sowie Ihren Angestellten durch eine Unternehmervollmacht gerecht werden. Obwohl viele der mittelständischen Unternehmen sogenannte Ein-Mann/Frau-Betriebe sind, haben nur wenige der Unternehmer/innen durch Vorsorgevollmachten für ihren Ausfall vorgesorgt.
Vorsorgevollmacht
Mit einer persönlichen Vorsorgevollmacht regeln Sie Ihre Angelegenheiten im Krankheitsfall bzw. für den Fall, dass Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Sie definieren eine Person Ihres Vertrauens, die im Falle eines Falles die Entscheidungen trifft, die in Ihrem Sinne sind.
Wohnungseigentumsrecht
Hier vertreten wir sowohl Hausverwalter als auch Wohnungseigentümer. Verwalter beraten wir bei der Gestaltung von Verträgen oder der Durchsetzung von Ansprüchen gegen säumige Hausgeldzahler oder Gewährleistungsansprüchen gegen Bauträger und Vorverwalter. Wohnungseigentümergemeinschaften vertreten wir bei der Durchsetzung von Hausgeldforderungen oder Ansprüchen der Gemeinschaft, auch bei der Absetzung eines Verwalters. Den einzelnen Wohnungseigentümer vertreten wir in Verfahren gegen den Verwalter oder andere Eigentümer bzw. deren Mieter.
Zugewinnausgleich
Hier beraten wir in allen Fragen des Zugewinnausgleichs. Während der Ehe haben meist beide Eheleute oder zumindest einer von ihnen Ihr Vermögen vermehrt. Dabei kann es sich z.B. um Grundstücke, Wertpapiere, Bankguthaben, Versicherungen oder auch Luxusgüter handeln. Auch ein Abzahlen von Schulden während der Ehe kann einen Vermögenszuwachs darstellen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass grundsätzlich beide Eheleute an dem Vermögenszuwachs während der Ehe teilhaben sollen.
Zwangsvollstreckung
Für Sie vollstrecken wir aus bestehenden Titeln. Unsere Vollstreckungsabteilung ist stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung. Wir finden für Sie auch Möglichkeiten, wo andere schon lange aufhören. Wir vollstrecken aus allen Arten von Titeln, besonders auch rückständigen und laufenden Unterhalt.
A. Unser Tätigkeitsfeld
1. Mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wirke ich auf einem Feld, das zum einen von den Ansprüchen und Wünschen einzelner Mandanten bestimmt ist, zum anderen von den gesetzlichen Bestimmungen. Das verstehen wir nicht allein als Beitrag zum Erfolg der einzelnen Mandanten, sondern darüber hinaus auch als Beitrag zu einer an der Förderung des einzelnen Menschen orientierten Rechtskultur.
2. Diese Aufgabe nehmen wir wahr in einen bewussten Einsatz langjähriger Erfahrung, gründlicher Fachkenntnis und großem Engagement.
3. Über die einzelnen Mandanten hinaus haben wir bei unserer Arbeit auch die berechtigten Interessen derer im Blick, die indirekt am Erfolg mitwirken: Anwälte/Anwältinnen, Richter/Richterinnen, andere Entscheidungsträger und auch der/die Gegner.
B. Die Kanzlei als Arbeitsumfeld und Arbeitsgemeinschaft
1. Nach außen hin soll die Kanzlei als Einheit auftreten. Der gute Ruf unserer Kanzlei hängt nicht zuletzt davon ab, dass die Mitarbeiter sich mit ihren Aufgaben identifizieren und das Miteinander in der Kanzlei bejahen. Spannungen und Unstimmigkeiten sind intern zu klären und zu lösen.
2. Wichtig ist Kontinuität in der Zusammensetzung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Alle Mitarbeitenden sollen zu einem Klima in der Kanzlei beitragen, das ihren Arbeitsplatz nicht als einen unter vielen denkbaren Arbeitsplätzen erscheinen lässt, sondern als den besten denkbaren. Sie sollen einen Raum der Selbstverwirklichung und der inneren Erfüllung finden. Ich trage meinen Teil dazu bei. Ich erwarte, dass meine Mitarbeiter sich auch selbst erkennbar darum bemühen.
3. Mit einer solchen, von allen Mitarbeitenden geteilten Grundeinstellung können wir konstantes Wachstum, gute Gewinne, Sicherung der Arbeitsplätze und insgesamt ein Allen dienendes Gedeihen der Kanzlei erreichen.
4. Den Mitarbeitenden in der Kanzlei muss bewusst sein, dass es das Ziel unserer Arbeit ist, uns von niemandem in unseren Leistungen überbieten zu lassen und zugleich eine möglichst hohe Zahl von Mandanten optimal zu betreuen. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter muss darauf bedacht sein, zum wirtschaftlichen Gedeihen der Kanzlei und zu ihrem Bestehen im Wettbewerb beizutragen.
C. Werteeinstellung
1. Ich selbst orientiere mein Handeln und Denken an den Werten, die ich für unsere Kultur als grundlegend halte. Hierzu zähle ich insbesondere den Respekt und die Wertschätzung des einzelnen Menschen.
Den Grundwerten, wie sie im Grundgesetz stehen, fühle ich mich verpflichtet. In meinem alltäglichen Handeln bedeuten diese Werte Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit, Aufrichtigkeit und Einsatz für die Kanzlei und die Mitarbeitenden.
Ohne eine solche Haltung und ohne das Zutrauen in die Tragfähigkeit der für mich grundlegenden Werte könnte ich meine Kanzlei nicht so erfolgreich führen.
2. Aufgrund meiner christlichen Werte und Orientierung bin ich kein Sympathisant extremer politischer oder gesellschaftlicher Ansichten.
Meine Wertorientierung und meine persönliche Haltung sollen in meinem täglichen Verhalten gegenüber Mitarbeitern / Mitarbeiterinnen und Mandanten/Mandantinnen gelebt werden.
3. Hieran lasse ich mich täglich messen.
Dr. Gabriele Sonntag
1. Für unsere Mandanten haben wir unseren Beruf erlernt.
2. Unsere Mandanten sind die wichtigsten Personen auf der Welt, sobald sie unsere Kanzlei betreten.
3. Mandanten sind nicht von uns abhängig – wir sind von ihnen abhängig!
4. Mandanten stören nicht unsere Arbeit – sie sind der Grund für unsere Arbeit!
5. Wir tun Mandanten keinen Gefallen, wenn wir sie vertreten oder beraten – sie tun uns den Gefallen, wenn sie uns beauftragen.
6. Mandanten sind keine Fremden in der Kanzlei – sie gehören zur Kanzlei.
7. Mandanten sind keine Nummern – sie sind Menschen mit Gefühlen und Emotionen wie wir selbst, mit Vorurteilen, sowie erfüllten und nicht erfüllten Erwartungen.
8. Wir behandeln die Mandanten so, wie wir selbst behandelt werden möchten.
9. Mandanten müssen immer in einer freundlichen, warmen Atmosphäre empfangen und betreut werden.
10. Nichts ist vertrauensstörender als ein unfreundlicher Empfang oder herablassendes Personal.
11. Mandanten sind der zukünftige Kontakt mit anderen Mandanten.
12. Neue Mandanten sind das Ergebnis eines Vertrauensbeweises oder einer Empfehlung.
Die Organisation der Kanzlei ist zertifiziert
Unsere Büroorganisation wurde als erste Kanzlei in Fürth nach DIN EN ISO 9001:2008 DEKRA zertifiziert. Diese DEKRA-Zertifizierung spiegelt den hohen Standard unseres Kanzleimanagements.
Nachfolgend die Pressemitteilung aus dem Ressort: Lokales, Wirtschaft, Recht – Fürth, 17.06.2008
Dr. Sonntag Rechtsanwälte – Erste und einzige nach ISO 9001 DEKRA zertifizierte Kanzlei in Fürth
Dr. Sonntag Rechtsanwälte, www.ra-sonntag.de, wurden als erste Kanzlei in Fürth nach DIN EN ISO 9001:2008 DEKRA- zertifiziert. Die Übergabe des Zertifikats erfolgte am 17.06.2008 durch den DEKRA Vertreter Herrn Frank Otto, DEKRA Certification GmbH Stuttgart, in den Räumen der Kanzlei Dr. Sonntag in Fürth. Die ISO 9001 ist unabhängig von der Branche, unabhängig von der Art der bereitgestellten Produkte und Leistungen sowie unabhängig von Art und Größe des Unternehmens anwendbar. Sie zertifiziert die Aufbau- und Ablauforganisation des Kanzleimanagements und ist ein Qualifikationsmerkmal für das Kanzleimanagement.
Die Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte ist Mitglied bei APRAXA e. G., www.apraxa.de, einer deutschlandweiten Genossenschaft von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, die für die Zusammenarbeit mit Rechtschutzversicherern, als Kriterium der Qualitätssicherung des Kanzleimanagements, nach ISO 9001 zertifiziert werden. Für Frau Dr. Gabriele Sonntag war das auch mit ein Grund ihre Anwaltskanzlei nach der ISO 9001 zu zertifizieren, um weiterhin exklusiv von Rechtsschutzversicherungen im Verbund mit APRAXA empfohlen zu werden.
Unsere Kanzleiorganisation ist nach ISO 9001:2008 zertifiziert für anwaltliches Dienstleistungs- und Kanzleimanagement.
Die Zertifizierung durch die DEKRA zeigt nun auch nach außen, was wir nach innen bereits seit langem leben. Eine Kanzleiorganisation, die nicht nur Fehler vermeidet sondern einen hohen Standard einhält, der täglich überprüft wird.
Wir wollen uns selbst in unserer täglichen Arbeit an Maßstäben messen, die uns auch in der Qualität der Organisation gegenüber anderen Kanzleien abheben. Wir lassen uns laufend prüfen. Inzwischen sind wir weiter zertifiziert nach ISO 9001:2015
Public Relation Services
Die Kanzleibroschüre …
mit unseren umfassenden Leistungsangebot, können Sie hier im PDF-Format kostenlos herunterladen