Anwaltshaftung
Wir prüfen, ob Ihnen gegen Ihren früheren Rechtsanwalt ein Schadensersatzanspruch zusteht. Wenn dies so ist, machen wir diesen für Sie geltend.
Arbeitsrecht
Unser Schwerpunkt ist hier das individuelle Arbeitsrecht. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Kündigungen, Abmahnungen, Zeugnisse, Wettbewerbsvereinbarungen und ähnliche Angelegenheiten. Wir vertreten hier sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.
Baurecht
Hier geht es um alles, was Bauen und Verträge mit Architekten, Handwerkern und Bauträgern betrifft. Wir prüfen Ihre Verträge und helfen bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus solchen Verträgen, z. B. wenn ein Bauwerk mangelhaft ist oder Handwerker schlecht gearbeitet haben.
Berufsunfähigkeitsrecht und
Erwerbsunfähigkeitsrecht sowie Altersrente
Hier geht es um Angelegenheiten, in denen Sie Berufsunfähigkeitsrenten oder Erwerbsunfähigkeitsrenten geltend machen können. Dabei berät Sie Herr Rechtsanwalt Roland Tilch als Fachanwalt für Versicherungsrecht und Sozialrecht. Er vertritt Sie gegen private Versicherungen oder gegen gesetzliche Rentenversicherungsträger. Gleichermaßen berät und vertritt er Sie gerne in allen Fragen zur Altersrente.
Bußgeldsachen/Ordnungswidrigkeiten
Hier liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit bei Straßenverkehrsdelikten und all dem, was damit zusammenhängt. Das ist zum Beispiel ein Rotlichtverstoß, eine Geschwindigkeitsüberschreitung, ein Fahrverbot, der Führerscheinentzug, ein Bußgeldbescheid oder die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.
Datenschutz
Der Datenschutz wird für Unternehmen zunehmend komplizierter. Wir unterstützen und vertreten Sie bei allen Fragen zu diesem Thema. Zum Beispiel dazu, welche speziellen Vorkehrungen Sie in der Firma treffen müssen, an welcher Stelle welche Informationen stehen müssen und ob Sie zwingend einen ausgebildeten Datenschutzbeauftragten brauchen.
Elternunterhalt
Nicht nur Eltern haften für ihre Kinder. Auch Kinder haften für ihre Eltern. Unsere Gesellschaft altert und die Pflege älterer Menschen wird zunehmend teurer. Wir helfen Ihnen bei Unterhaltsforderungen der Sozialbehörde und beraten Sie gerne zur unterhaltsrechtlichen Optimierung Ihres Einkommens und Vermögens.
Erbrecht
Hier beraten wir Sie bei Fragen der Gestaltung eines Testaments oder eines Erbvertrages. Weiter vertreten wir Sie bei der Durchsetzung von Erbansprüchen und Pflichtteilsansprüchen sowie in den Verfahren zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft. Herr Rechtsanwalt Krasa ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht- und Vermögensnachfolge e.V.
Familienrecht
Hier geht es um all das, was mit einer Trennung oder Scheidung zu tun hat: die Scheidung selbst, den Kindes- Trennungs- und Geschiedenenunterhalt, das Sorgerecht und Umgangsrecht, den Zugewinnausgleich und die Vermögensauseinandersetzung. Auch bei der Auseinandersetzung einer gemeinsamen Immobilie beraten und vertreten wir Sie.
Ein weiterer Bereich ist die sogenannte nichteheliche Lebensgemeinschaft. Dabei geht es um die Beratung von Paaren, die ohne Trauschein zusammenleben, die sich gemeinsam etwas anschaffen wollen, gemeinsame Kinder haben, gemeinsam Angeschafftes auseinandersetzen wollen oder rechtliche Hilfe bei der Trennung brauchen. Auch mit Vaterschaftsprozessen haben wir Erfahrung.
Immobilienrecht
Hier geht es um alle Fragen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder Verkauf einer Immobilie. Als unsere Mandanten beraten und vertreten wir Bauträger sowie Firmen, die Wohnungseigentum schaffen. Ein weiterer Bereich ist das Wohnungseigentum. Hier beraten und vertreten wir bei allen Fragen sowohl Hausverwalter als auch die Wohnungseigentümer selbst.
Kraftfahrzeugrecht
Hier beraten und vertreten wir Sie bei der Anschaffung und dem Verkauf von Fahrzeugen und gleichermaßen zu Leasingverträgen, Reparaturen und bei Unfällen.
Mietrecht und Pachtrecht
Vor Abschluss eines gewerblichen Mietvertrages oder eines Wohnungsmietvertrages beraten wir Sie zur richtigen Formulierung und den optimalen Gestaltungsmöglichkeiten. Weiter helfen wir Ihnen bei der Beendigung entsprechender Verträge und der Durchsetzung dadurch entstehender Ansprüche. Im Zusammenhang mit dem Mietrecht geht es auch um Nachbarschaftsstreitigkeiten und solche, die das ungestörte Wohnen betreffen.
Nichteheliche Lebensgemeinschaft
Immer mehr Paare leben ohne Trauschein in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammen. Im Fall einer Trennung gibt es auch hier Dinge, die auseinandergesetzt werden müssen. Dabei kann es zum Beispiel um eine gemeinsam angeschaffte Immobilie oder gemeinsam aufgenommene Schulden gehen. Auch Darlehen, die ein Partner dem anderen gewährt hat, fallen hierunter. Aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft können auch Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern oder gegenüber einem Partner entstehen, der ein gemeinsames Kind betreut.
Pflichtteilsrecht
Der Anspruch auf den Pflichtteil besteht immer dann, wenn die Erbfolge durch ein Testament abweichend von der gesetzlichen Erbfolge geregelt ist. Wir beraten und vertreten Sie bei der Erstellung von Testamenten, bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und auch wenn Sie sich als Erbe gegen Pflichtteilsansprüche wehren wollen.
Wechselmodell
Beim Wechselmodell leben und wohnen die Kinder nach der Trennung der Eltern wechselweise zu gleichen Anteilen bei Mutter und Vater. In der Regel wechseln die Kinder wöchentlich von einem Elternteil zum anderen. So erleben die Kinder beide Eltern im Alltag. Das erfordert von beiden Eltern gleichermaßen mehr als nur das schöne „Umgangswochenende“ mit aufregenden Erlebnissen. Sie haben im Alltag dann auch die Verantwortung für ein Kind mit Bauchweh, mit Nöten und Sorgen aus der Schule und für Fahrten zu Freizeitaktivitäten und Pflichtveranstaltungen während der Woche.
Rentenversicherungsrecht
Wir prüfen für Sie alle Arten von Rentenbescheiden. Wir machen Ansprüche gegen Berufsunfähigkeitsversicherungen für Sie geltend. Gleichermaßen helfen wir Ihnen bei allen Verfahren vor dem Sozialgericht.
Scheidungsrecht
Hier geht es um alles, was rechtlich mit einer Trennung oder Scheidung zu tun hat: die Scheidung selbst, den Kindes- Trennungs- und Geschiedenenunterhalt, das Sorgerecht und Umgangsrecht, den Zugewinnausgleich und die Auseinandersetzung des Vermögens. Auch bei der Auseinandersetzung einer gemeinsamen Immobilie beraten und vertreten wir Sie.
Seniorenrecht
Haben Sie Fragen zur Pflegestufe, zum Grad der Behinderung oder zum Schwerbehindertenparkplatz? Wollen Sie eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht errichten? Gibt es Probleme mit dem Pflegeheim, weil z. B. Vereinbarungen im Heimvertrag nicht eingehalten werden? Sollen Sie für Ihren Vater oder Mutter Elternunterhalt zahlen, weil für die Unterbringung im Heim die Rente und das Ersparte nicht ausreichen? Auf all diese Fragen erhalten Sie Antworten bei einem unserer kompetenten Ansprechpartner in unserer Kanzlei.