Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Immobilienrecht

Nichts ist wichtiger, als ein sicheres Dach über dem Kopf zu haben.

Was viele nicht wissen: Wohnen ist ein Grundrecht in Deutschland.

Viele gesetzliche Regelungen schützen das Recht auf Wohnen. Rechtliche Auseinandersetzungen werden oft emotional, da es sich um eine existentielle Thematik handelt.

Da ist es wichtig, dass Sie gut vertreten werden! Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht berate und vertrete ich Sie rund um Ihr Mietrecht, Ihr Eigentumsrecht und bei allen anderen Aspekten rund um das Sachgebiet Immobilien.

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Mietrecht privat

Wir beraten Sie bei Konflikten rund um Mieterhöhung, Mietminderung oder Mängeln an der Mietsache. Gerne stehen wir auch bei Eigenbedarfskündigung an Ihrer Seite!

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Mietrecht Gewerbe

Mieter werden im Gewerbemietrecht deutlich weniger geschützt, als im Wohnraummietrecht. Wir sagen Ihnen, worauf Sie achten müssen.

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Vermietrecht

Bei Abschluss eines Mietvertrags muss an vieles gedacht werden. Wir beantworten Ihre Fragen zu Mietkaution, Nebenkostenumlage, Index- oder Staffelmietregeln und beraten Sie auch zu Fragen wie Gebäudeversicherung o.ä.

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Ihr Spezialist im Bereich Miete, Wohnungseigentum, Immobilienkauf und -verkauf in der Kanzlei Dr. Sonntag ist der Fachanwalt für Miet- & Wohnungseigentumsrecht Philipp Krasa. Er steht Ihnen für alle Fragen rund um Immobilien gerne zur Verfügung.

Von unserer Kanzlei an der Grenze zwischen Nürnberg und Fürth aus beraten wir Sie gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail. Senden Sie uns Ihr Anliegen mit den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF-Datei per E-Mail, Fax oder Post. Dann schauen wir uns die Unterlagen an und werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Ein Mandat kommt erst mit einer schriftlichen Mandatserteilung zustande. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung leisten können.

Mit Ihren Anfragen und Mandaten sind Sie uns aus Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach, ganz Mittelfranken und auch darüber hinaus willkommen. Wir sind gerne für Sie da.

0911 971870

Rechtsberatung für Immobilienkäufer und Immobilienbesitzer

Immobilienkauf

Angefangen beim Maklervertrag beraten wir Sie zu allen Schritten, die beim Kauf einer Wohnung oder eines Hauses anfallen.

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Immobilienverkauf

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen und sicher gehen, dass alles rechtlich abgesichert ist? Wir beraten Sie gerne!

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Hausbau

Zwischen Grundstückserwerb und fertigem Eigenheim stehen viele rechtliche Fragen. Wir stehen Ihnen beim Hausbau jederzeit kompetent zur Seite!

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Ihr Spezialist im Bereich Wohnungseigentum, Immobilienkauf/verkauf sowie Hausbau in der Kanzlei Dr. Sonntag ist Philipp Krasa.

FAQ

In meiner Wohnung ist ein Mangel aufgetreten. Muss ich noch Miete zahlen?
Das Vorliegen eines Mangels entbindet den Mieter nicht davon, die Miete nicht zu bezahlen. Zeigt sich in der Wohnung ein Mangel, ist es möglich, eine Mietminderung anzudrohen.
Der Mieter zahlt keine Miete mehr. Darf ich seine Sachen vor die Tür stellen?
Eine sogenannte „kalte Räumung“ ist nicht möglich. Der Vermieter kann sich hierbei sogar strafbar machen. Der Vermieter muss zunächst das Mietverhältnis kündigen und ggf. dann auf Räumung klagen.
Der Vermieter steht vor der Tür. Muss ich ihn in die Wohnung lassen?
Nein. Nur wenn der Vermieter ein berechtigtes Interesse hat, darf er mit Zustimmung des Mieters die Wohnung betreten. Berechtigtes Interesse liegt z. B. vor, wenn der Vermieter Schäden an der Wohnung ansehen möchte. Der Besuch ist vorher anzukündigen.

Wohnungseigentumsrecht

Was muss eine Hausverwaltung machen?
Die Hausverwaltung unterstützt die Wohnungseigentümer bei der Verwaltung des Objektes. Sie ist dabei an die Entscheidungen der Wohnungseigentümergemeinschaft gebunden. Es ist nicht ihre Aufgabe, Streitigkeiten unter den Eigentümern oder Hausbewohnern zu schlichten.
Wem gehört was?
Welche Teile des Hauses der Eigentümergemeinschaft (Gemeinschaftseigentum) und welche Teile dem einzelnen Eigentümer gehören (Sondereigentum), ergibt sich u. a. aus der Teilungserklärung sowie der Gemeinschaftsordnung.

Aktuelle Fälle im Mietrecht: Schnelle Antworten auf drängende Fragen!

Instandsetzung am Gemeinschaftseigentum – gibt es hierfür Ersatz?

Der BGH hat entschieden, dass ein Wohnungseigentümer keinen Ersatz für Kosten verlangen kann, wenn er eigenmächtig Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum (Fenster) durchgeführt hat...

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