Immobilienrecht für Nürnberg, Fürth, Erlangen

Kaum etwas ist wichtiger, als ein sicheres Dach über dem Kopf zu haben. Was nur manche wissen: Wohnen ist ein Grundrecht. Viele gesetzliche Regelungen schützen daher das Recht auf Wohnen. Rechtliche Auseinandersetzungen im Immobilienrecht werden oft emotional geführt, da es sich um ein lebenswichtiges Thema handelt.

Deshalb ist es wichtig, dass Sie gut beraten und vertreten werden! Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht berate und vertrete ich Sie rund um das Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und in allen anderen Themen rund um das Immobilienrecht.

Im Immobilienrecht vertreten wir beide Seiten, also Mieter oder Vermieter, Käufer oder Verkäufer, Kläger oder Beklagte bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, Eigentümer oder Hausverwaltung. Hier einige Beispiele, wie die Kanzlei Dr. Sonntag Sie unterstützen kann:

Schlüssel mit Haus-Anhänger als Symbol für Immobilienrecht in Nürnberg, Fürth, Erlangen.

In unserer Kanzlei an der Grenze zwischen Nürnberg und Fürth beraten wir Sie gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail. Senden Sie uns Ihr Anliegen mit den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich per Post oder als PDF-Datei per E-Mail. Dann schauen wir uns die Unterlagen an und werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Ein Mandat kommt erst mit einer schriftlichen Mandatserteilung zustande. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung leisten können.

Mit Ihren Anfragen und Mandaten sind Sie uns aus Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach und aus der Region willkommen. Wir sind gerne für Sie da.

0911 971870

Mietrechtliche Aspekte des Immobilienrechts:

Mietrecht

Wir beraten Sie bei Konflikten rund um Mieterhöhung, Mietminderung oder Mängel an der Mietsache. Gerne stehen wir auch bei einer Eigenbedarfskündigung zur Seite.

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Mieterhöhung

Wir stehen sowohl Vermietern bei der Formulierung und Durchsetzung von Mieterhöhungen als auch Mietern, die sich gegen unzulässige Mieterhöhungen wehren wollen, zur Seite.

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Kündigung Mietvertrag

Wir vertreten Mieter und Vermieter, wenn es um die Abwehr oder Durchsetzung der Kündigung von Mietverträgen geht – bis hin zur Zwangsräumung bzw. ihrer Verhinderung.

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Immobilienrecht für Immobilienkäufer und -Verkäufer

Immobilienkauf

Vom Maklervertrag bis zur notariellen Beurkundung beraten wir Sie bei allen Schritten, die beim Kauf einer Wohnung oder eines Hauses anfallen und vertreten Sie im Streitfall.

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Immobilienverkauf

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen und sicher gehen, dass alles rechtlich abgesichert ist? Wir beraten Sie gerne.

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Hausbau

Zwischen Grundstückserwerb und fertigem Eigenheim stehen viele rechtliche Fragen. Wir stehen Ihnen beim Hausbau jederzeit kompetent zur Seite!

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Wohnungseigentumsrecht & WEG-Recht

Wir unterstützen Sie auch bei Fragen zum WEG-Recht, beispielsweise bei Streitigkeiten mit anderen Eigentümern, mit der Wohnungseigentümergemeinschaft oder mit Ihrer Hausverwaltung.

In einem solchen Mehrfamilienhaus kann es schnell zu Streitigkeiten um das WEG-Recht kommen.
Rechtsanwalt Philipp Krasa: Ihr Spezialist für Immobilienrecht und Mietrecht im Raum Nürnberg, Fürth, Erlangen

Ihr Spezialist für Immobilienrecht in der Kanzlei Dr. Sonntag ist der Fachanwalt für Miet- & Wohnungseigentumsrecht Philipp Krasa. Er steht Ihnen für alle Fragen rund um Immobilien gerne zur Verfügung.

pk@ra-sonntag.de

In unserer Kanzlei an der Grenze zwischen Nürnberg und Fürth beraten wir Sie gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail. Senden Sie uns Ihr Anliegen mit den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich per Post oder als PDF-Datei per E-Mail. Dann schauen wir uns die Unterlagen an und werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Ein Mandat kommt erst mit einer schriftlichen Mandatserteilung zustande. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung leisten können.

Mit Ihren Anfragen und Mandaten sind Sie uns aus Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach und aus der Region willkommen. Wir sind gerne für Sie da.

0911 971870

FAQs zum Immobilienrecht

In meiner Wohnung ist ein Mangel aufgetreten. Muss ich noch die volle Miete zahlen?
Das Vorliegen eines Mangels entbindet den Mieter nicht davon, die Miete zu bezahlen. Zeigt sich in der Wohnung ein Mangel, ist es aber möglich, zunächst eine Mietminderung anzudrohen.
Mein Mieter zahlt keine Miete mehr. Darf ich seine Sachen einfach vor die Türe stellen?
Eine sogenannte „kalte Räumung“ ist nicht zulässig. Der Vermieter kann sich hierbei sogar strafbar machen. Er muss zunächst das Mietverhältnis kündigen und dann wenn der Mieter nicht auszieht, auf Räumung klagen.
Mein Vermieter steht vor der Tür. Muss ich ihn in die Wohnung lassen?
Nein! Nur wenn der Vermieter ein berechtigtes Interesse hat, darf er mit Zustimmung des Mieters die Wohnung betreten. Berechtigtes Interesse liegt z. B. dann vor, wenn der Vermieter gemeldete Schäden in der Wohnung ansehen will. Der Besuch ist vorher anzukündigen.

Wohnungseigentumsrecht

Was macht eine Hausverwaltung? Welche Pflichten hat sie?
Die Hausverwaltung unterstützt die Wohnungseigentümer bei der Verwaltung des Objektes. Sie ist dabei an die Entscheidungen der Wohnungseigentümergemeinschaft gebunden. Es ist nicht Aufgabe der Verwaltung, Streitigkeiten unter den Eigentümern oder Bewohnern zu schlichten.
Wem gehört was?
Welche Teile des Hauses, sind Gemeinschaftseigentum und welche Teile dem einzelnen Eigentümer gehören Sondereigentum? Dies ergibt sich aus der Teilungserklärung sowie aus der Gemeinschaftsordnung.

Aktuelle Fälle im Immobilienrecht: Schnelle Antworten auf drängende Fragen!

Instandsetzung am Gemeinschaftseigentum – gibt es hierfür Ersatz?

Der BGH hat entschieden, dass ein Wohnungseigentümer keinen Ersatz für Kosten verlangen kann, wenn er eigenmächtig Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum (Fenster) durchgeführt hat...

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Verträge für die Eigentümergemeinschaft

Nach einem BGH-Urteil kann ein Miteigentümer nicht willkürlich Verträge im Namen der Eigentümergemeinschaft abschließen...

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Mehr Rechte für Wohnungseigentümer

Die wichtigsten Punkte des neuen Wohnungseigentumsgesetzes.

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Die ungeliebte Eigenbedarfskündigung

Wie Eigenbedarfskündigungen im Mietvertrag ausgeschlossen werden können.

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