Anwalt Risikolebensversicherung

Als Fachanwalt für Versicherungsrecht hat Roland Tilch auch viel Erfahrung im Umgang mit Risikolebensversicherungen, z.B. von Allianz, R+V, Generali, Debeka, Zurich, Alte Leipziger, Versicherungskammer Bayern, Axa oder Nürnberger Versicherung. Meist geht es bei den Auseinandersetzungen mit Risiko-Lebensversicherern um viel Geld, oft sogar um die Existenz der Versicherten.

Natürlich stehen die Anwälte der Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte Ihnen bei allen rechtlichen Fragen rund um Risikolebensversicherungen zur Seite. Hier stellen wir einige häufige Streitpunkte vor.

Geld, das ein Anwalt eingeklagt hat, nachdem die Risiko-Lebensversicherung nicht zahlen wollte. (Symbolbild)

Von unserer Kanzlei an der Grenze zwischen Nürnberg und Fürth aus beraten wir Sie gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail. Senden Sie uns Ihr Anliegen mit den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF-Datei per E-Mail, Fax oder Post. Dann schauen wir uns die Unterlagen an und werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Ein Mandat kommt erst mit einer schriftlichen Mandatserteilung zustande. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung leisten können.

Mit Ihren Anfragen und Mandaten sind Sie uns aus Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach, ganz Mittelfranken und auch darüber hinaus aus der Region willkommen. Wir sind gerne für Sie da.

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Die Risikolebensversicherung zahlt nicht

Risikolebensversicherungen sind auch aus Sicht von Verbraucherschützern in vielen Fällen eine gute Idee. Sie dienen dazu, die Familie finanziell abzusichern, falls die versicherte Person vorzeitig stirbt. Da es meist um hohe Summen geht, prüfen die Gesellschaften sehr genau, ob die Lebensversicherung nicht zahlen muss. Dabei gibt es insbesondere folgende Gründe, aus denen die Lebensversicherung die Zahlung verweigern kann:

Falsch beantwortete Gesundheitsfragen: Werden körperliche bzw. psychische Krankheiten oder ein ungesunder Lebensstil (z.B. Rauchen) verschwiegen, ist das ein Verstoß gegen die Obliegenheitspflichten des Versicherungsnehmers oder sogar eine arglistige Täuschung. Dann muss die Lebensversicherung nicht zahlen. Problematisch ist dabei, dass die Prüfung nicht zu Beginn des Vertrags, sondern erst beim Tod erfolgt und die verschwiegenen Krankheiten auch nicht im Zusammenhang mit der Todesursache stehen müssen. Allerdings muss die Lebensversicherung beweisen, dass die Gesundheitsfragen bewusst falsch beantwortet wurden. Außerdem kann es sein, dass bestimmte Gesundheitsfragen unzulässig waren.

Selbstmord: Die meisten Risikolebensversicherungen schließen eine Zahlung bei Selbstmord zumindest in den ersten 3 Jahren aus. In vielen Fällen interpretiert die Versicherung daher beispielsweise einen Unfall oder eine Überdosis als Selbstmord, um nicht zahlen zu müssen.

Mord: Wird die versicherte Person vom Begünstigten widerrechtlich getötet, zahlt die Risikolebensversicherung nicht. Aus diesem Grund wird auch in vielen Fällen die Zahlung der Lebensversicherung verzögert, bis die Todesumstände geklärt sind.

Ausschluss: Bei Vorerkrankungen können Versicherungsnehmer teilweise nur dann eine Risikolebensversicherung bekommen, wenn diese Erkrankung als Todesursache im Vertrag ausgeschlossen wird. Hier wird dann häufig über die genaue Todesursache gestritten.

Beitragsrückstand: Der Versicherungsschutz setzt voraus, dass der Versicherungsbeitrag bezahlt wird. Ist man damit im Rückstand, kann es sein, dass die Lebensversicherung nicht zahlt. Allerdings ist die Verweigerung der Zahlung nicht immer gerechtfertigt.

Ihre Lebensversicherung zahlt nicht? Lassen Sie sich von Roland Tilch, Fachanwalt für Versicherungsrecht, beraten!

Als Fachanwalt für Versicherungsrecht vertritt Roland Tilch auch Mandanten, wenn die Lebensversicherung nicht zahlt oder bei einem Widerruf.

Roland Tilch

Als Fachanwalt für Versicherungsrecht hilft Roland Tilch Mandanten aus dem Raum Nürnberg-Fürth-Erlangen auch, wenn die Lebensversicherung nicht zahlt.