Anwalt für Reiserecht in Fürth

Reisen ist teuer geworden. Für hochwertige Pauschalreisen oder Kreuzfahrten zahlen Familien nicht selten 5-stellige Preise. Umso ärgerlicher ist es, wenn der Urlaub ausfällt oder nicht den Versprechungen des Reiseveranstalters entspricht. Als Anwalt für Reiserecht aus Fürth vertritt Roland Tilch Verbraucher aus dem Großraum Nürnberg, wenn es Konflikte mit Reiseveranstaltern, Hotels, Fluggesellschaften oder anderen Urlaubs-Dienstleistern gibt. Auf dieser Seite erläutern wir ein paar Beispiele, in denen ein Anwalt für Reiserecht helfen kann. Daneben gibt es aber auch noch weitere Themen bei denen Sie unsere Kanzlei gerne unterstützt. Sie benötigen einen Anwalt für Reiserecht? Kontaktieren Sie uns: 0911 971870

Gut zu wissen: Bei vielen Rechtsstreitigkeiten im Reiserecht wie Gepäckverlust oder Zugverspätung lohnt sich ein Rechtsstreit kaum, da der Streitwert oft geringer ist als die Selbstbeteiligung bei der Rechtsschutzversicherung.

Tropische Lagune mit Boot. Klappt es nicht mit dem Urlaub, hilft ein Anwalt für Reiserecht.

Reisemängel

Baulärm im Hotel, fehlender Meerblick (obwohl er zugesagt war), ein Wechsel der Unterkunft, ausgefallene Ausflüge, abgesagte Landgänge bei Kreuzfahrten, Ungeziefer im Zimmer, gesperrte Pools, gesundheitsgefährdendes Essen – es gibt viele Punkte, die Verbrauchern den Urlaub vermiesen können. Wichtig ist in solchen Fällen, dass sich die Reisenden sofort an ihren Reiseveranstalter wenden und Abhilfe verlangen.

Hilft das nicht, können Sie sich gerne an unseren Anwalt für Reiserecht wenden. Dieser kann dann beispielsweise eine nachträgliche Minderung des Reisepreises fordern, in schweren Fällen auch Schadensersatz, z.B. für gesundheitliche Folgen oder wegen der unnütz aufgewendeten Urlaubstage. Gerade bei teuren Reisen, an die Verbraucher zurecht auch höhere Ansprüche stellen, kann sich rechtliche Beratung schnell lohnen.

Abgesagte Reisen

Sagt der Reiseveranstalter eine Pauschalreise oder eine Kreuzfahrt ab, hat er – auch bei höherer Gewalt –zumindest den Reisepreis vollständig zu erstatten. Zusätzlich kann auch Schadensersatz fällig werden, z.B. wegen entgangener Urlaubsfreuden. Unsere Kanzlei hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Reiserücktritt und Reiseabbruch

Häufig tritt ein Verbraucher selbst von einer Reise zurück oder er bricht sie ab, beispielsweise weil er krank ist oder aus beruflichen Gründen. In solchen Fällen werden dann meist Stornogebühren fällig, der Veranstalter zahlt also nur einen Teil des Reisepreises zurück oder auch gar nichts. Oft bedeutet das für Verbraucher, dass sie Tausende Euro gezahlt haben, für die sie nichts bekommen. Nicht immer sind die Stornogebühren aber in dieser Höhe rechtlich zulässig. Roland Tilch, unser Anwalt für Reiserecht, kann die Angemessenheit der Stornierungsgebühren prüfen und sie ggf. anfechten. Außerdem unterstützt Sie Roland Tilch als Fachanwalt für Versicherungsrecht auch bei Streit mit der Reiserücktrittsversicherung.

Flugverspätung und Flugausfall

Wenn ein Flug ausfällt, mit mehr als 3 Stunden Verspätung ankommt oder einem Passagier wegen Überbuchung das Boarding verweigert wird, hat die Fluggesellschaft eine pauschale Entschädigung zwischen 250 und 600 € pro Passagier zu zahlen, abhängig von der Entfernung. Grundlage dafür ist die EU-Fluggastrechteverordnung. Nur bei „außergewöhnlichen Umständen“ oder wenn der Passagier selbst schuld ist, entfällt diese Entschädigung.

Selbst bei außergewöhnlichen Umständen ist die Fluggesellschaft zudem verpflichtet, eine Ersatzbeförderung und bei Bedarf eine Unterkunft, Essen und Getränke sowie Kommunikationsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.

Leider kommen Fluggesellschaften Ihren Verpflichtungen oft nicht nach. Unser Rechtsanwalt für Reiserecht kann dann helfen, die Entschädigung sowie Kosten für Ersatzbeförderung, Unterkunft etc. einzutreiben.

Gut zu wissen: Auch bei Geschäftsreisen steht dieser Anspruch auf Entschädigung grundsätzlich dem Passagier zu, nicht dem Unternehmen. Sofern es in Ihrem Unternehmen keine abweichende Regelung gibt, können Sie als Passagier also auch bei Geschäftsreisen Entschädigung für Flugverspätungen und Flugausfälle bekommen.

Roland Tilch - hier im weißen Hemd - ist Anwalt für Reiserecht in Nürnberg, Fürth und Erlangen.

Roland Tilch

Rechtsanwalt Roland Tilch vertritt im Reiserecht Verbraucher aus Nürnberg, Fürth, Erlangen und der Region, wenn es beispielsweise Streit um Reisemängel oder abgesagte Pauschalreisen gibt. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht ist er auch Ihr Ansprechpartner, wenn die Reiserücktrittsversicherung nicht zahlen will.

rt@ra-sonntag.de