Schaden

Schadensersatz

Geltend gemacht werden kann materieller und immaterieller Schaden. Materieller Schaden ist beispielsweise der Schaden am Fahrzeug. Unter einem immateriellen Schaden versteht man beispielsweise Schmerzensgeldansprüche, wenn eine Person beim Unfall verletzt wurde.

Schmerzensgeld

Schmerzensgeld ist ein sogenannter immaterieller Schaden. Ein Schaden am Vermögen des Geschädigten liegt nicht vor. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach den Verletzungsfolgen und ihrer Dauer.

 

 

Wir erledigen sämtliche Korrespondenz sowohl für den Geschädigten als auch den Verursacher und übernehmen darüber hinaus die Vertretung in gerichtlichen Verfahren.

Checklisten

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Roland_Tilch

Roland Tilch

In der Kanzlei seit 1996
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