Unfall & Krankheit

Arbeitsunfall

Die Bezeichnung „Arbeitsunfall“ ist gleichzusetzen mit den ebenfalls häufigen Begriffen „Betriebsunfall“ oder „Berufsunfall“. Ein Arbeitsunfall fällt unter die Deckung der gesetzlichen Unfallversicherung. Die finanziellen Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden vollständig vom Arbeitgeber bezahlt, um für Personenschäden, die bei einem Betriebsunfall eintreten können, eine Haftungsfreistellung zu sichern. Selbständige oder Freiberufler unterliegen zwar grundsätzlich nicht der Sozialversicherungspflicht, können sich jedoch freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern lassen.

Kommt es zu einem Arbeitsunfall, so kommt die gesetzliche Unfallversicherung für Schadensersatz auf, zum Beispiel für die Witwenrente oder die Hinterbliebenenrente. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt zusätzlich auch die Heilungskosten, erstattet aber keine immateriellen Schäden und zahlt auch kein Schmerzensgeld aus.

Falls Sie Ihre individuellen Ansprüche geltend machen wollen, stehen wir Ihnen dabei als spezialisierter Anwalt für Arbeitsunfall gerne zur Seite.

Lohnfortzahlung

Wird der Arbeitnehmer krank, so erhält er Krankengeld. Da der Anspruch jedoch erst nach sechs Wochen entsteht, muss der Arbeitgeber in dieser Zeit eine entsprechende Lohnfortzahlung leisten.

Roland_Tilch

Roland Tilch

In der Kanzlei seit 1996
rt@ra-sonntag.de