Erbrecht Fürth

Das Erbrecht beschäftigt sich mit allen Gesetzen und verbindlichen Verfügungen, die sich mit dem Übergang von Vermögen im Falle des Todes einer Person auf eine andere Person befassen.

Vor dem Tod treffen die meisten Menschen umfangreiche Vorkehrungen im Hinblick auf ihren Nachlass. In einem oft handgeschriebenen Testament wird festgelegt, wer was bekommen soll.
Aber was ist bei der Erstellung eines Testaments überhaupt zu beachten?

Auch nach dem Tod eines Angehörigen stellen sich die hinterbliebenen Verwandten viele Fragen. Steht mir auch ein Teil des Erbes zu, wenn ich im Testament nicht berücksichtigt wurde? Und wie hoch ist dieser sogenannte Pflichtteilsanspruch?

 

Die Kanzlei Dr. Sonntag ist ihr kompetenter Partner in allen rechtlichen Fragen rund um das Thema Erben und Vererben.

erbrecht-fuerth-testament-betreuungsverfuegung-fachanwalt-fuerth

Rechtsberatung zum Thema Testamenterstellung

Einzeltestament

Der Erblasser/die Erblasserin schreibt seinen/ihren letzten Willen nieder. Es ist eine Form der Verfügung von Todes wegen.

Mehr erfahren

Gemeinschaftliches Testament

Ehegatten setzen sich gegenseitig zu Alleinerben fest. Sie können dabei auch bestimmen wer nach dem Letztversterbenden erben soll.

Mehr erfahren
familienrecht-fürth-anwalt-kanzlei

Die Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth blickt auf viele Jahre Erfahrung im Erbrecht zurück. Wenden auch Sie sich bei Fragen Rund um Erbe und Testament gerne vertrauensvoll an uns.

Von unserer Kanzlei an der Grenze zwischen Nürnberg und Fürth aus beraten wir Sie gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail. Senden Sie uns Ihr Anliegen mit den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF-Datei per E-Mail, Fax oder Post. Dann schauen wir uns die Unterlagen an und werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Ein Mandat kommt erst mit einer schriftlichen Mandatserteilung zustande. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung leisten können.

Mit Ihren Anfragen und Mandaten sind Sie uns aus Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach, ganz Mittelfranken und auch darüber hinaus willkommen. Wir sind gerne für Sie da.

0911 971870

Rechtsberatung bei Erbauseinandersetzungen

Erbschein

Eine öffentliche Urkunde, die besagt, wer Erbe geworden ist.

Mehr erfahren

Pflichtteil

Anspruch auf den Pflichtteil besteht, wenn die Erbfolge durch ein Testament von der gesetzlichen Erbfolge abweicht.

Mehr erfahren

Testamentsvollstrecker

Ein Testamentsvollstrecker sorgt dafür, dass der letzte Wille des Erblassers eingehalten wird.

Mehr erfahren
Rechtsanwalt Philipp Krasna: Ihr Spezialist für Immobilienrecht und Mietrecht im Raum Nürnberg, Fürth, Erlangen

Phillipp Krasa
In der Kanzlei seit 2016
pk@ra-sonntag.de

 

Ihr spezialist im Bereich Erbrecht in der Kanzlei Dr. Sonntag ist Phillipp Krasa

FAQ

Testament

Auf was muss ich bei der Erstellung meines Testaments achten?
Ihr Testament sollte von Hand geschrieben und mit Ihrer Unterschrift versehen sein. Außerdem muss die Niederschrift mit Ort und Datum versehen werden und die Überschrift "Testament" oder "Mein letzter Wille" enthalten. Auch wenn ein solches Testament dann bereits rechtswirksam ist, ist es ratsam einen Rechtsanwalt für Erbrecht hinzuzuziehen.
Muss ich ein Testament verfassen?
Nein, da es eine gesetzliche Erbfolge gibt, nach der das Erbe verteilt wird, falls kein rechtswirksames Testament vorliegt. Ein Testament dient dazu, diese gesetzliche Erbfolge zu verändern. Der Pflichtteil kann dadurch aber nicht ausgesetzt werden.

Erbschaft

Der Pflichtteil wird gefordert - worauf muss ich achten?
Allgemein spielen die folgenden Fragen in diesem Fall eine wichtige Rolle:
- Gibt es ein Testament?
- Habe ich ein Schreiben vom Gericht erhalten?
- Zu was hat mich der Pflichtteilsberechtigte aufgefordert?
- Welche Fristen wurden gesetzt?

Umso detaillierter Sie hierüber Bescheid wissen, desto besser können wir Sie beraten.
Kann ich ein Erbe ablehnen? (Schulden hinterlassen)
Ja, es ist möglich ein Erbe auszuschlagen und in einigen Fällen ist das auch sinnvoll und ratsam. Beispielsweise wenn dem Erben Schulden vermacht werden. Um das Erbe auszuschlagen muss eine Frist von 6 Wochen eingehalten werden. Die Erbausschlagung erfolgt gegenüber dem Nachlassgericht.
Wie ist die gesetzliche Erbreihenfolge?
Die gesetzliche Erbreihenfolge basiert auf dem Verwandschaftsverhältnis. Die ersten in der Erbreihenfolge sind die nächsten Verwandten, also Kinder und Enkel. Im nächsten Schritt erben dann weiter entfernte Verwandte (Neffen und Nichten, dann Onkel, Tanten und Cousins und Cousinen).