Versicherungsrecht Fürth
wir unterstützen Sie bei Auseinandersetzungen

Das Versicherungsrecht ist ein Teil des Bürgerlichen und des Handelsrechts und befasst sich im Allgemeinen mit den Beziehungen zur Risikoabsicherung zwischen Versicherungen und Versicherungsnehmern.

Sie wollen sich informieren, ob Ihre Immobilie gegen Blitzschlag geschützt ist oder wie Sie sich im Alter finanziell absichern können?

Das Versicherungsrecht umfasst zwei große Gebiete – die Versicherung von Sacheigentum und die Versicherung von persönlichen immateriellen Gütern.

Unser Fachanwalt für Versicherungsrecht berät Sie fachkundig und kompetent, von der Lebensversicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung über die Kfz-Haftpflichtversicherung bis hin zum Elementarschutz Ihres Hauses.

Mann mit Rückenschmerzen. Symbolbild für Versicherungsrecht in Fürth - insbesondere für die Berufsunfähigkeitsversicherung

Gut versichert? Wir stehen bei allen Fragen an Ihrer Seite!

Gebäudeversicherung: Elementarschäden bei Eigentum

Bei Blitzschlag, Hagelschlag oder Überschwemmung geht es schnell um nicht weniger als Ihre Existenz. Gut wenn wir für Sie prüfen, ob der Schadensfall auch abgedeckt ist.

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Haftpflicht und KFZ Haftpflicht

Egal ob Missgeschick oder Pech, ein Haftpflichtfall ist unangenehm. Die Haftpflichtversicherung tritt nämlich immer dann auf den Plan, wenn Sie oder ein Mitversicherter jemand anderem einen Schaden zufügen.

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Roland Tilch ist Fachanwalt für Versicherungesrecht. Er betreut Kunden in Nürnberg, Fürth, Erlangen und der Region, u.a. zur Gebäudeversicherung.

Roland Tilch ist Fachanwalt für Versicherungsrecht. Dieses Gebiet umfasst das gesamte Versicherungsrecht, insbesondere Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Krankenversicherungen, Kfz-Versicherungen, Haftpflichtversicherungen, Rentenversicherungen, Gebäudeversicherungen aber auch alle weiteren Versicherungen.

Von unserer Kanzlei an der Grenze zwischen Nürnberg und Fürth aus beraten wir Sie gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail. Senden Sie uns Ihr Anliegen mit den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF-Datei per E-Mail, Fax oder Post. Dann schauen wir uns die Unterlagen an und werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Ein Mandat kommt erst mit einer schriftlichen Mandatserteilung zustande. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung leisten können.

Mit Ihren Anfragen und Mandaten sind Sie uns aus Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach, ganz Mittelfranken und auch darüber hinaus willkommen. Wir sind gerne für Sie da.

0911 971870

Bei Konflikten im Versicherungsfall stehen wir als Rechtsanwälte an Ihrer Seite

Lebens- und Rentenversicherung

Die Berufsfähigkeitsversicherung oder die private Lebens- oder Rentenversicherung. Als Fachanwälte verstehen wir uns auf die Beratung bezüglich rechtlicher Fragen dieser Versicherungsart.

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Rechtsschutz, Kranken- oder sonstige Versicherungen

Als Fachanwälte sind wir mit allen gängigen Versicherungen bestens vertraut. Egal ob Schadenfall oder Vertragsumstellung. Wir können die Lage für Sie einschätzen und beraten Sie.

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FAQ

Wann leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung?
Antwort: Wenn Sie im zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % auf Dauer (mindestens sechs Monate) nicht mehr tätig sein können.
Muss ich gegen die Entscheidung meiner Haftpflichtversicherung innerhalb einer Frist von einem Monat Widerspruch einlegen?
Eine Widerspruchsfrist läuft nicht. Die Versicherung kann aber die Einrede der Verjährung erheben nach drei Jahren.
Welche Widerrufsfrist gilt für Versicherungsverträge?
Versicherungsverträge können innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden.

Aktuelle Fälle im Versicherungsrecht: Schnelle Antworten auf drängende Fragen!

Kündigung eines Versicherungsvertrages – brauche ich eine Kündigungsbestätigung der Versicherung?

Ein Versicherungsnehmer hatte einen Versicherungsvertrag gekündigt. Er forderte von der Versicherungsgesellschaft eine Bestätigung. Er nahm an, dass die Kündigung nur dann wirksam sei. Das OLG Braunschweig hat entschieden, dass die Kündigung auch ohne Bestätigung wirksam ist....

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