Das Versicherungsrecht ist ein Teil des Bürgerlichen und des Handelsrechts und befasst sich im Allgemeinen mit den Beziehungen zur Risikoabsicherung zwischen Versicherungen und Versicherungsnehmern.
Sie wollen sich informieren, ob Ihre Immobilie gegen Blitzschlag geschützt ist oder wie Sie sich im Alter finanziell absichern können?
Das Versicherungsrecht umfasst zwei große Gebiete – die Versicherung von Sacheigentum und die Versicherung von persönlichen immateriellen Gütern.
Wir beraten Sie fachkundig und kompetent, von der Lebensversicherung bis zum Elementarschutz Ihres Hauses.
Roland Tilch ist Fachanwalt für Versicherungsrecht. Dieses Gebiet umfasst das gesamte Versicherungsrecht, insbesondere Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Krankenversicherungen, Kfz-Versicherungen, Haftpflichtversicherungen, Rentenversicherungen aber auch alle weiteren Versicherungen.
Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail. Sie können uns Ihr Anliegen mit den relevanten Unterlagen gerne als pdf mailen, faxen oder per Post übersenden. Wir schauen uns die Unterlagen an und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen einen schriftlichen Vorschlag zu machen. Ein Mandat kommt erst mit Ihrer schriftlichen Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung leisten.