Was ist eine sonstige Familiensache?

Richter-Hammer als Symbol für einen Rechtsstreit. Pech, wenn jetzt die Rechtsschutzversicherung nicht zahlt.

Dr. Gabriele Sonntag


Rechtsanwältin
Inhaberin der Rechtsanwaltskanzlei seit 1995


gs@ra-sonntag.de

0911971870

Dass das Familiengericht für Scheidungsverfahren, Verfahren zum Unterhalt oder Zugewinnausgleich und auch für Verfahren zum Sorgerecht oder Umgangsrecht zuständig ist, ist bekannt. Was ist aber mit Verfahren, in denen es um die Auseinandersetzung einer BGB-Gesellschaft zwischen den Ehegatten geht? Oft werden Solaranlagen auf dem Dach des gemeinsamen Hauses als BGB-Gesellschaft betrieben. Wenn es Probleme bei der Auseinandersetzung, zum Beispiel über die Einspeisungsvergütung, gibt, dann ist auch dafür das Familiengericht zuständig. Selbst die Auseinandersetzung einer GmbH, an der beide Ehegatten beteiligt sind, geht nicht zur Kammer für Handelssachen am Landgericht, sondern zum Familiengericht.

Wenn Sie Fragen zu diesem Themengebiet haben, berät und unterstützt Sie hier Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag, als Fachanwältin für Familienrecht, aus der Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth.