Stellen Sie sich vor, Ihr Vermieter kündigt wegen Eigenbedarf und Sie ziehen aus, nur damit jemand ganz anderes die Wohnung bekommt. Genau das ist in Berlin passiert. Das Landgericht (LG) Berlin hat den Vermieter ordentlich in die Schranken gewiesen. Neben Schadensersatz für den Umzug sprach es dem ehemaligen Mieter auch das Recht zu, von den höheren Mieteinnahmen des Vermieters zu profitieren. Der Vermieter behauptete, seine Tochter brauche die Wohnung. Doch sie zog nie ein! Stattdessen blieb die Wohnung leer und wurde später an neue Mieter zu einer höheren Miete vermietet. Als der betrogene Mieter vor Gericht zog, wollte er wissen, wie hoch die neue Miete war. Zuerst stellte sich das Amtsgericht quer: Die Miethöhe sei „irrelevant“. Doch das LG Berlin sah das anders und erklärte, dass der Mieter ein Recht auf diese Information habe. Schließlich war der Eigenbedarf nur vorgetäuscht. Das Gericht entschied, dass der Mieter nicht nur die Umzugskosten bezahlt bekommt, sondern auch an den zusätzlichen Einnahmen aus der höheren Miete teilhaben darf. Das Gericht argumentierte, dass die Differenz zwischen der alten und der neuen Miete ein „Surrogat“ sei – also eine Art Ersatz für die verlorene Wohnung. Der Vermieter hatte mit dem vorgetäuschten Eigenbedarf gegen Treu und Glauben verstoßen. Moral der Geschichte: Wenn Eigenbedarf ein Vorwand ist, stehen den getäuschten Mietern Schadensersatz und eine Ausgleichszahlung zu.
Bei Fragen rund um Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth Herr Rechtsanwalt Krasa gerne mit Rat und Tat zur Seite.