Nachweisgesetz und Arbeitsvertrag

Das Arbeitszeugnis
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Roland Tilch


Rechtsanwalt
In der Kanzlei seit 1996


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Arbeitsverträge sollen möglichst schriftlich abgefasst werden. Dies war bisher so im Nachweisgesetz nachzulesen. Wenn ein schriftlicher Arbeitsvertrag nicht abgeschlossen wurde, hatte stets der Arbeitgeber die Beweislast für die einzelnen Regelungen.
Ab 01.08.22 tritt eine Änderung des Nachweisgesetzes in Kraft. Der deutsche Gesetzgeber hat eine Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt. Der erforderliche Inhalt von Arbeitsverträgen wird erweitert. Insbesondere ist der Arbeitnehmer bei Arbeitsverträgen ab 01.08.22 auch über die bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses einzuhaltenden Verfahren, einschließlich der formellen Anforderungen zu informieren. Insbesondere muss auf das bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehende Schriftformerfordernis hingewiesen werden.
Wenn ab dem 01.08.22 abgeschlossene Arbeitsverträge den Anforderungen des neuen Nachweisgesetzes nicht genügen, droht ein Bußgeld von bis zu 2.000,00 EUR.

Bei Fragen rund um das Arbeitsrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Rechtsanwalt Tilch gerne mit Rat und Tat zur Seite.