Corona-Überbrückungshilfe – ist das Einkommen?

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Dr. Gabriele Sonntag


Rechtsanwältin
Inhaberin der Rechtsanwaltskanzlei seit 1995


gs@ra-sonntag.de

0911971870

Während der Pandemie haben einige kleine und mittelständische Unternehmen Überbrückungshilfe erhalten. Die Überbrückungshilfe knüpft an entgangene Umsätze an. Sie ist etwas anderes als die Corona-Soforthilfe, die in den ersten Monaten des Lockdowns als Billigkeitsleistung gewährt wurde. Deshalb sind Einnahmen aus der Corona-Überbrückungshilfe auch als Einkommen für eine Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen. Die Überbrückungshilfe diente dem Ersatz entgangener Umsätze und Gewinne.

Wenn Sie Fragen zum Thema Unterhalt haben, hilft Ihnen hier Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag, Fachanwältin für Familienrecht, aus der Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth gerne weiter.