Gesamtschuldnerausgleich bei Darlehen – geht dies nachträglich, wenn der Unterhalt schon berechnet ist?

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Dr. Gabriele Sonntag


Rechtsanwältin
Inhaberin der Rechtsanwaltskanzlei seit 1995


gs@ra-sonntag.de

0911971870

Sind Ehegatten Gesamtschuldner eines Darlehens, d. h. haben sie beide einen Darlehensvertrag unterschrieben und zahlt nur einer von ihnen nach einer Trennung weiter, so hat er grundsätzlich gegen den anderen einen Ausgleichsanspruch. Dieser umfasst alles das, was er ab der Trennung alleine gezahlt hat und auch das, was in Zukunft noch zu zahlen ist und zwar jeweils zur Hälfte. Was ist, wenn die Darlehensraten bei der Berechnung von Kindesunterhalt schon in voller Höhe bei einem von beiden eingestellt wurden und der Kindesunterhalt auch so bezahlt wurde? Dann – so hat es das Oberlandesgericht Celle entschieden – kann rückwirkend kein Gesamtschuldnerausgleich verlangt werden.

Bei Fragen zum Thema Gesamtschuldnerausgleich hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag, Fachanwältin für Familienrecht, aus der Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth gerne weiter.