Vertragsrecht

Wie viele Nachbesserungsversuche stehen einem Verkäufer zu?

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Roland Tilch


Rechtsanwalt
In der Kanzlei seit 1996


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Gelegentlich hört man, ein mit einer mangelhaften Kaufsache belieferter Käufer müsse dem Verkäufer zwei oder sogar drei Mal die Gelegenheit geben, den Mangel zu beseitigen. Das ist falsch. Zwar heißt es im Bürgerlichen Gesetzbuch, dass eine Nachbesserung im Regelfall nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen gilt. Das heißt aber nicht, dass der Verkäufer (mindestens) zwei Mal nachbessern darf.
Nachbessern darf ein Verkäufer nämlich überhaupt nur, wenn sich der Käufer für eine „Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung“ (= Nachbesserung) entscheidet. Verlangt der Käufer dagegen als Nacherfüllung berechtigterweise die Lieferung einer mangelfreien Sache, dann ist für Nachbesserungsversuche des Verkäufers von Anfang an kein Raum. Wie oft ein Verkäufer nachbessern darf, hängt also vom Käufer ab.

Bei Fragen rund um das Vertragsrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Rechtsanwalt Tilch, gerne mit Rat und Tat zur Seite.