Fußgängerunfall beim Überqueren der Fahrbahn

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Roland Tilch


Rechtsanwalt
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Ein Autofahrer darf im Straßenverkehr nicht darauf vertrauen, dass ein Fußgänger auf der Mittellinie einer breiteren Straße beim Überqueren stehen bleibt und ihn vorbeilässt. Maßgeblich ist laut einer neuen Entscheidung des Bundesgerichtshofs, ob der Fahrer an einem verkehrsgerechten Verhalten des Fußgängers zweifeln musste. Dies ist z.B. der Fall, wenn ein Fußgänger rennt.

Die Schadensersatzklage des Fußgängers war beim Landgericht Berlin zunächst abgewiesen worden. Der Bundesgerichtshof sah es anders: Ein Verschulden des Autofahrers liegt hier vor. Eine Reaktionspflicht des Autofahrers entsteht schon dann, wenn ein Fußgänger eine breite Straße überquert.

Bei Fragen rund um das Verkehrsrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Rechtsanwalt Tilch, gerne mit Rat und Tat zur Seite.