Yoga = Weiterbildung?

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Roland Tilch


Rechtsanwalt
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Kurzinformation Weiterbildung August 2019

Auch ein Yoga-Kurs kann eine Weiterbildung sein. Das Landesarbeitsgericht Berlin hat in diesem Sinne entschieden. Gestritten wurde darüber, ob ein Yoga-Kurs eine Bildungsveranstaltung ist. Voraussetzung für eine Bildungsveranstaltung ist eine politische oder berufliche Weiterbildung. Die Richter gingen davon aus, dass auch ein Yoga-Kurs der beruflichen Qualifikation des Arbeitnehmers dient und gesellschaftliche und betriebliche Zusammenhänge vermittelt. Erlernt werden Anpassungsfähigkeit und Selbstbehauptung. Dies braucht man im täglichen Arbeitsleben. Der Begriff der beruflichen Weiterbildung ist weit. Wichtig war, dass der Yoga-Kurs ein didaktisches Konzept hatte. Dies lag vor. Deshalb wurde die Veranstaltung als Bildungsurlaub anerkannt.

Roland Tilch