Kurzinfo Wohnungseigentumsrecht Feb.21
Das Wohnungseigentumsgesetz wurde teilweise neu gefasst. Wohnungseigentümer haben dadurch mehr Rechte. Es ist nunmehr für sie einfacher, bestimmte bauliche Veränderungen am Gebäude gegenüber den übrigen Wohnungseigentümern durchzusetzen. Dies gilt insbesondere für bauliche Veränderungen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen und dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen. Künftig muss nur noch die einfache Mehrheit der Eigentümer diesen Veränderungen zustimmen. Wird nun z.B. eine Rampe für einen barrierefreien Zugang zum Haus oder eine Ladestation für ein Elektroauto benötigt, so muss hierfür ein Antrag in der Eigentümerversammlung gestellt werden. Durch die Gesetzesänderung wird hier nur noch eine einfache Mehrheit gebraucht.
Bei Fragen rund um das Wohnungseigentumsrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Rechtsanwalt Krasa, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, gerne mit Rat und Tat zur Seite.