Kurzinformation Anwaltsrecht Februar 2019
Der BGH hat vor Kurzem einen Rechtsanwalt verurteilt, weil er nicht die Interessen seiner Mandantin vertreten hat. Der Anwalt hatte in einem Verwaltungsverfahren mehrere Kläger vertreten. Er hatte dann einen Vergleich abgeschlossen, obwohl ein Teil seiner Mandanten dagegen war. Der Anwalt ging davon aus, dass der Vergleich für alle von ihm vertretenen Kläger günstig ist. Ein Mandant ist aber immer „Herr“ des Mandats. Handelt der Anwalt gegen die ausdrückliche Weisung auch nur eines seiner Mandanten, kann er sich wegen Parteiverrates strafbar machen. Ein Anwalt muss also immer darauf achten, dass er die Interessen aller seiner Mandanten, wenn er mehrere in einem Verfahren vertritt und diesen gerecht wird. Dies gilt auch dann, wenn der Vergleich selbst vorteilhaft für alle Kläger war. Auch wenn der Anwalt davon ausging, dass es letztlich im Sinne aller seiner Mandanten sein könnte, muss er doch darauf achten, was seine Mandanten letztlich wollen. Bei Fragen oder Problemen steht Ihnen aus unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth Herr Rechtsanwalt Tilch gern mit Rat und Tat zur Seite.
Roland Tilch