Bei Abschluss eines Mietvertrages wird regelmäßig vereinbart, dass der Mieter dem Vermieter eine Mietkaution stellt. Diese soll dem Vermieter als Sicherheit dafür dienen, wenn der Mieter Mietrückstände auflaufen lässt oder nach Auszug aus der Wohnung Schäden hinterlässt. Nach Beendigung des Mietverhältnisses haben Mieter und Vermieter oft unterschiedliche Ansichten, wem die Mietkaution gehört. Die Mietkaution ist nach wie vor das Geld des Mieters. Dieses hat der Vermieter getrennt von seinem Vermögen insolvenzfest zu einem üblichen Zins anzulegen. Die Kaution ist nach ca. 6 Monaten, nach Beendigung des Mietverhältnisses, an den Mieter auszubezahlen, soweit der Vermieter keine Forderungen gegen den Mieter mehr hat.
Bei Fragen zum Thema Mietkaution unterstützt Sie Herr Philipp Krasa, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, aus der Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth.