Für Fachabitur: Unterhalt nach Ausbildung?

sozialrecht-fürth-anwalt

Dr. Gabriele Sonntag


Rechtsanwältin
Inhaberin der Rechtsanwaltskanzlei seit 1995


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Der BGH hat vor langer Zeit entschieden, dass Eltern ihrem Kind so lange Unterhalt schulden, bis es eine Berufsausbildung abgeschlossen hat. Es gibt nun häufig Fälle, in denen zunächst eine Lehre gemacht wird. Danach folgt das (Fach-)Abitur und anschließend das Studium. Gibt es dann noch Unterhalt? Schließlich ist ja mit der Lehre eine Berufsausbildung abgeschlossen. Das OLG Bremen hat entschieden, dass auch dieser Lebenslauf noch ausreicht, um weiter Unterhalt verlangen zu können. Voraussetzung ist lediglich, dass das Kind eine einheitliche Ausbildung geplant hat. Dies liegt vor, wenn das volljährige Kind von vorne herein die Absicht geäußert hat, nach der Lehre die (Fach-)Oberschule zu besuchen und anschließend zu studieren.

Sie haben Fragen zum Thema Unterhalt? Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag, Fachanwältin für Familienrecht, aus der Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth beantwortet Sie Ihnen gerne.