Zusammenleben – ist der Selbstbehalt zu reduzieren?

sozialrecht-fürth-anwalt

Dr. Gabriele Sonntag


Rechtsanwältin
Inhaberin der Rechtsanwaltskanzlei seit 1995


gs@ra-sonntag.de

0911971870

Lebt ein Unterhaltspflichtiger mit einer in Lebensgemeinschaft verbundenen Person zusammen, ist der Selbstbehalt zu kürzen. Der BGH hat entschieden, dass es beim Zusammenleben Haushaltsersparnisse und Synergieeffekte gibt, die sich finanziell günstig auswirken. Damit der Selbstbehalt reduziert werden kann, muss der Partner, mit dem der Unterhaltspflichtige zusammenlebt, eigenes Einkommen haben. Hier reichen auch Rente oder Sozialeinkünfte

Wenn Sie Fragen zur Unterhaltsberechnung haben, können Sie sich gerne an Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag, Fachanwältin für Familienrecht, in der Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth wenden.