Wird der Umgang eines Elternteils mit dem gemeinsamen Kind gerichtlich geregelt, sei es durch einen Beschluss oder eine Vereinbarung, so kann ein Elternteil ein Ordnungsgeld gegen den anderen Elternteil beantragen, wenn der Umgang nicht klappt.
Wenn ein Elternteil mehrmals nacheinander das Kind nicht herausgibt, ist in der Regel nur ein Ordnungsgeld festzusetzen. Auch mehrfache Verstöße rechtfertigen nicht mehrere Ordnungsgelder, sondern nur eine Erhöhung des einmalig festzusetzenden Ordnungsgeldes. So hat das OLG Frankfurt entschieden. Ein Antrag auf Ordnungsgeld ist oft das einzige Druckmittel, um den anderen Elternteil zur pünktlichen Abholung des Kindes zu bringen oder bei Verweigerung des Umgangs diesen doch durchzusetzen. Allerdings sollten alle Eltern stets das Wohl des Kindes im Blick haben. Wird ein nicht gewährter Umgang mit einem Ordnungsmittel durchgesetzt, dann belastet dies letztlich auch das Kind, um das es geht.
Sie haben Fragen zum Thema Ordnungsgeld? Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag, Fachanwältin für Familienrecht, in der Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth berät und unterstützt Sie hier gerne.