Manche Eltern wollen gerne ihre selbst bewohnte Immobilie auf ihre Kinder überschreiben. Oftmals wollen sie damit Steuerfreibeträge ausschöpfen. Es hängt dann vom Wohlwollen der Kinder ab, wie lange die Eltern weiter in der Immobilie leben dürfen. Hier hilft beiden die Bestellung eines Nießbrauchs. Dies erlaubt den Berechtigten, weiter Nutzungen aus der Sache zu ziehen, einschließlich der Vermietung der Immobilie. Die Kinder werden andererseits für die Erhaltung der Sache verantwortlich. Die Eltern dürfen daher in der Immobilie weiter leben und diese vermieten, wenn sie aus der Immobilie ausziehen. So haben sie entweder ein Dach über dem Kopf solange sie wollen oder Einkommen aus der Vermietung.
Bei Fragen rund um Erbrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Rechtsanwalt Krasa, gerne mit Rat und Tat zur Seite.