Deutsches Büro Grüne Karte

Beschädigtes Auto (Ford) nach einem Unfall. Unser Anwalt für Verkehrsrecht aus Fürth hilft Ihnen auch bei Unfällen in Nürnberg, Erlangen, Schwabach und darüber hinaus.
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Roland Tilch


Rechtsanwalt
In der Kanzlei seit 1996


rt@ra-sonntag.de

0911971870

Das Deutsche Büro Grüne Karte ist in Deutschland zuständig für die Abwicklung von Autohaftpflichtfällen im Rahmen des internationalen Grüne-Karte-Systems. Wenn Sie im Inland einen Unfall mit einem Fahrzeug hatten, das im Ausland versichert ist, müssen Sie sich nicht mühevoll mit einer ausländischen Versicherung auseinandersetzen. Sie können stattdessen Ihre Schäden direkt beim „Deutschen Büro Grüne Karte“ geltend machen. Das Büro überträgt die Regulierung des Schadens einem deutschen Versicherer, der die Angelegenheit in Vertretung des ausländischen Versicherers erledigt.

Es ist wichtig, nach dem Unfall unbedingt die Grüne Versicherungskarte des Unfallgegners im Original zu verlangen. Die Karte soll bei der Regulierung der deutschen Versicherung vorliegen, damit diese auszahlen kann. Liegt die Karte nicht vor, muss der ausländische Versicherer erst seine Genehmigung erteilen, bevor die deutsche Versicherung auszahlen darf. Die Erteilung einer solche Genehmigung kann sich unter Umständen über Monate hinziehen.

Bei Fragen rund um das Verkehrs- und Versicherungsrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Rechtsanwalt Tilch, gerne mit Rat und Tat zur Seite.