Anhörung des Kindes bei Gericht – wer darf anwesend sein?

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Dr. Gabriele Sonntag


Rechtsanwältin
Inhaberin der Rechtsanwaltskanzlei seit 1995


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Kurzinformation Familienrecht November 2019

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass bei der Anhörung des Kindes durch das Familiengericht die Eltern grundsätzlich nicht anwesend sein dürfen. Das Kind befindet sich in einem Loyalitätskonflikt. Außerdem ist die Anhörung für das Kind belastend. Sitzen dann die Eltern dabei, dann kann es sich nicht unbefangen äußern. Deshalb besteht kein Anspruch auf Anwesenheit der Eltern während der Anhörung. Es besteht auch kein Anspruch darauf, die Anhörung mit einem Video festzuhalten und den Eltern später die Möglichkeit zu geben, dieses Video anzusehen. Das Kind soll sich frei äußern können und nicht den Eindruck haben, dass das, was es sagt, später den Eltern zugängig gemacht wird. Regelmäßig anwesend sein kann aber ein Verfahrensbeistand. Dieser wird in sehr konfliktbelasteten Verfahren für das Kind bestellt, um dessen Rechte wahrzunehmen. Begründet wird dies damit, dass der Verfahrensbeistand alleine Anwalt des Kindes ist und das Kind deshalb nicht in einen Loyalitätskonflikt gerät.

Dr. Gabriele Sonntag