Wirksame Vorsorgevollmacht trotz Geschäftsunfähigkeit?

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Dr. Gabriele Sonntag


Rechtsanwältin
Inhaberin der Rechtsanwaltskanzlei seit 1995


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Kurzinfo Vollmachten Nov. 20

Die Geschäftsunfähigkeit ist kein medizinischer Befund. Sie ist ein Rechtsbegriff. Die Voraussetzungen der Geschäftsfähigkeit kann ein Gericht unter kritischer Würdigung eines Sachverständigengutachtens feststellen. Dies hat der BGH vor Kurzem entschieden. Ein Betroffener hatte eine Vorsorgevollmacht erstellt. Deren Wirksamkeit wurde angezweifelt mit der Begründung, dass der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt der Vollmachterteilung geschäftsunfähig gewesen sei. Der BGH hat hier entschieden, dass ein Gericht entscheiden kann, ob die Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Vollmachterteilung vorlag. Nur dann, wenn der derjenige, der sich auf die Geschäftsunfähigkeit beruft, auch beweisen kann, dass der Vollmachtgeber tatsächlich geschäftsunfähig war, wird die Vollmacht unwirksam. Ansonsten bleibt es bei einer wirksamen Bevollmächtigung.

 

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