Immer wieder Ärger wegen des Schlüssels

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Rechtsanwalt Philipp Krasa im grauen Anzug. Er vertritt Mandanten aus Nürnberg, Fürth & Erlangen u.a. als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht sowie für Familienrecht. Außerdem ist er Spezialist für Erbrecht.

Philipp Krasa


Rechtsanwalt
In der Kanzlei seit 2016


pk@ra-sonntag

0911971870

Kurzinfo Mietrecht Okt. 20

Immer wieder trifft man auf den urbanen Mythos, dass der Vermieter Schlüssel zur vermieteten Wohnung haben darf. Dies ist jedoch falsch! Der Vermieter muss seinem Mieter sämtliche Schlüssel, die zum Mietobjekt gehören, aushändigen. Dazu gehören nicht nur die Schlüssel zur Haus- oder Wohnungstür, sondern auch zu mitvermieteten Keller- oder Dachbodenabteilen. Alle Briefkastenschlüssel müssen ebenfalls ausgehändigt werden. Dies gilt auch, wenn der Vermieter die Schlösser der Briefkästen nachträglich austauschen lässt. Er darf dann nicht einen Schlüssel einbehalten, um immer ein Original zu haben, falls der Schlüssel verloren geht. Er darf auch nicht „für den Fall der Fälle“ einen Schlüssel behalten. Sollte er sich ungefragt mit dem Schlüssel Zutritt zur Wohnung verschaffen, so macht er sich sogar wegen Hausfriedensbruchs strafbar.

 

Bei Fragen steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Rechtsanwalt Krasa, gerne mit Rat und Tat zur Seite.