Telefonieren mit dem Handy am Steuer jetzt straflos?

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Roland Tilch


Rechtsanwalt
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Kurzinfo Verkehrsrecht Okt. 20

Wegen eines Formfehlers könnte nicht nur die aktuelle Novelle der Straßenverkehrsordnung unwirksam sein, sondern alle Änderungen seit 2009. Der Fehler betrifft das sogenannte Zitiergebot des Grundgesetzes. Dieses besagt, dass eine Verordnung die Ermächtigungsgrundlagen benennen muss, also die gesetzlichen Bestimmungen, auf die sie sich bezieht. Dies wiederum würde bedeuten, dass die Straßenverkehrsordnung in der Fassung vom 16.11.1970 immer noch anwendbar ist. Telefonieren mit dem Handy am Steuer wäre dann straflos.

 

Bei Fragen steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Rechtsanwalt Roland Tilch, gerne mit Rat und Tat zur Seite.