Impfen bei minderjährigen Kindern

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Dr. Gabriele Sonntag


Rechtsanwältin
Inhaberin der Rechtsanwaltskanzlei seit 1995


gs@ra-sonntag.de

0911971870

Kurzinfo Familienrecht Juni 2021

Wenn Eltern gemeinsam die elterliche Sorge für ein minderjähriges Kind ausüben, müssen beide damit einverstanden sein, wenn das Kind geimpft wird. Dies gilt für alle Schutzimpfungen und auch die Impfung gegen Corona. Nach der Rechtsprechung der Gerichte dienen Impfungen sowohl dem Wohl des Einzelnen als auch dem Gemeinwohl. Sind Eltern sich bezüglich Impfen nicht einig, müssen sie dies gerichtlich entscheiden lassen. Dies bedeutet aber nicht, dass die gesamte Gesundheitssorge für die Zukunft auf einen Elternteil alleine übertragen wird. Es geht nur um die Entscheidungsbefugnis für die Durchführung der betreffenden Schutzimpfung. Der Elternteil, der sich an die Empfehlung der STIKO hält, erhält in der Regel auch die Entscheidungszuständigkeit für die Impfungen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn das Kind durch die Impfung nicht vertretbaren gesundheitlichen Risiken ausgesetzt ist. Nur wenn es sich um ein „Risikokind“ handelt, könnte anders entschieden werden. Die aktuellen Empfehlungen der STIKO können über deren Homepage eingesehen werden.

Bei Fragen zum Thema elterliche Sorge können Sie sich gerne an Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag, Dr. Sonntag Rechtsanwälte, in Fürth wenden.