Fortbildung und Rückzahlungsklausel

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Roland Tilch


Rechtsanwalt
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Kurzinfo Arbeitsrecht Sept. 2020

Fortbildungskosten trägt der Arbeitgeber. In manchen Fällen muss der Arbeitnehmer diese zurückzahlen, wenn er das Arbeitsverhältnis kündigt. In einem Arbeitsvertrag kann eine Rückzahlungsklausel zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nur wirksam vereinbart werden, wenn diese Maßnahme dem Arbeitnehmer neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt eröffnet. Wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird, muss die Höhe der Rückzahlung verhältnismäßig sein. Sie darf den Arbeitnehmer nicht zu lange binden und muss gestaffelte Rückzahlungsbeträge vorsehen. An Rückzahlungsklauseln sind hohe Anforderungen zu stellen. Alleine die Beendigung des Arbeitsverhältnisses reicht nicht. Die Gründe der Beendigung müssen in der Sphäre des Arbeitnehmers liegen. Auch muss eindeutig feststellbar sein, welcher Betrag konkret zurück zu zahlen ist.

Wenn Sie sich zu diesem Thema beraten lassen möchten, wenden Sie sich an Herrn Rechtsanwalt Roland Tilch, Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth.