Kündigung während Kurzarbeit

Entlassener Mitarbeiter spricht mit seinem Anwalt für Arbeitsrecht über die Chancen einer Kündigungsschutzklage.
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Roland Tilch


Rechtsanwalt
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Kurzinfo Arbeitsrecht Dez.2020

Kündigungen kann der Arbeitgeber auch während der Kurzarbeit aussprechen. Dies gilt für personen-, verhaltens- und betriebsbedingte Kündigungen. Bei einer betriebsbedingten Kündigung müssen neben der Kurzarbeit aber noch weitere Gründe dazukommen. Es muss sich also nach der Einführung der Kurzarbeit die Situation im Unternehmen nochmals geändert haben, beispielsweise durch weiteren Auftragsrückgang oder das Wegbrechen von Hauptkunden. Gegen eine Kündigung kann sich der Arbeitnehmer innerhalb einer Frist von drei Wochen seit Erhalt der Kündigung wehren, indem er Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreicht. Da es sich um eine Ausschlussfrist handelt, ist eine Klage nach Ablauf dieser Frist alleine wegen des Fristablaufes nicht mehr erfolgversprechend.

Wenn Sie hierzu Fragen haben, können Sie sich gerne an die Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herrn Rechtsanwalt Roland Tilch, Hans-Vogel-Straße 2, 90765 Fürth wenden.