Verzicht auf Kindesunterhalt?

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Dr. Gabriele Sonntag


Rechtsanwältin
Inhaberin der Rechtsanwaltskanzlei seit 1995


gs@ra-sonntag.de

0911971870

Kann auf Kindesunterhalt verzichtet werden? In meiner anwaltlichen Beratung wird mir ab und zu erklärt, dass die Eltern sich darauf geeinigt hätten, auf Kindesunterhalt zu verzichten. Es sollen also keine Ansprüche geltend gemacht werden. Dabei ist immer zu beachten, dass der Anspruch auf Kindesunterhalt ein Anspruch des Kindes ist. Es ist kein Anspruch eines Elternteils. Also kann darauf auch nicht verzichtet werden. Mit dem Verbot eines Verzichts wird sichergestellt, dass Kindesunterhalt nicht zum Gegenstand von Verhandlungen oder wirtschaftlichen Erwägungen der Eltern wird. Ein möglicher Ausweg ist hier eine Freistellungsvereinbarung. In dieser verpflichtet sich ein Elternteil dazu, für den von dem anderen Elternteil geschuldeten Kindesunterhalt alleine aufzukommen.

Wenn Sie Fragen zur Freistellungsvereinbarung haben, berät und unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag, Fachanwältin für Familienrecht, aus der Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth.