In meiner Praxis ist die Frage „Leben wir schon getrennt?“ häufig Thema. Ist ein Partner bereits aus der Wohnung oder dem Haus ausgezogen, dann bestehen hier wenig Zweifel. Was ist aber, wenn beide noch (getrennt) in der Ehewohnung wohnen? Dann kommt es ja zu Begegnungen während des Tagesablaufs. Voraussetzung für eine Trennung ist ein Trennungswille. Dieser muss nach außen klar erkennbar und geäußert worden sein. Es reicht also nicht, wenn ein Partner weiß, dass er sich trennen will oder schon getrennt hat – auch der andere Partner muss dies wissen. Beide müssen dann anschließend auch getrennt leben. Ich nehme hier oft den Vergleich einer studentischen Wohngemeinschaft. Auch hier leben Menschen gemeinsam in einer Wohnung. Sie führen aber getrennte Leben, was auch nach außen deutlich wird: Ein Blick in den Kühlschrank – dort gibt es getrennte Fächer.
Sie haben Fragen zum Thema „Getrenntleben“? Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag, Fachanwältin für Familienrecht, in der Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth berät und unterstützt Sie hier gerne.