Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?

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Roland Tilch


Rechtsanwalt
In der Kanzlei seit 1996


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Garantie und Gewährleistung unterscheiden sich voneinander. Gewährleistungsrechte bestehen aufgrund gesetzlicher Vorschriften gegenüber dem Verkäufer. Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers und richtet sich nach dessen Bedingungen.

Bei mangelhaften Produkten hat der Käufer Gewährleistungsrechte. Die Gewährleistungsdauer bei neu gekaufter Ware beträgt zwei Jahre. Bei gebrauchten Waren können gewerbliche Anbieter den zweijährigen Geltungszeitraum auf ein Jahr verkürzen. Private Verkäufer können eine Gewährleistung vollständig ausschließen. Die Regelungen hierzu sind im Kaufvertrag, meistens in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung, zumeist vom Hersteller. Bekannt sind Garantien insbesondere von Automobilherstellern. Hier gibt es keine einheitlichen gesetzlichen Vorgaben. Funktioniert eine Ware nicht einwandfrei und liegt ein Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe vor, so muss der Verkäufer im Rahmen der Gewährleistung nacherfüllen. Entweder repariert er oder er liefert neu. Bei der Garantie wird nicht danach gefragt, ob der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorlag. Der Garantiegeber, z. B. Automobilhersteller, übernimmt die Kosten der Reparatur.

Bei Fragen rund um Garantie und Gewährleistung steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Rechtsanwalt Tilch, gerne mit Rat und Tat zur Seite.