Angrillen!

Nach dem Tod rückt die Familie oft wie hier näher zusammen - bis zur Erbauseinandersetzung.
Rechtsanwalt Philipp Krasa im grauen Anzug. Er vertritt Mandanten aus Nürnberg, Fürth & Erlangen u.a. als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht sowie für Familienrecht. Außerdem ist er Spezialist für Erbrecht.

Philipp Krasa


Rechtsanwalt
In der Kanzlei seit 2016


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Die ersten Sonnenstrahlen kündigen bereits den Frühling an. Bald beginnt auch wieder die Grillsaison. Damit man diese unbeschwert genießen kann, sind einige Grundsätze zu beachten. In Mehrfamilienhäusern gilt zumeist eine Hausordnung. Diese kann das Grillen auf Balkons gänzlich untersagen oder bestimmte Formen des Grillens zulassen, z. B. einen Gasgrill. Ebenfalls ist darauf zu achten, Nachbarn nicht zu sehr durch Rauch und Gerüche zu belästigen. Dies stört den nachbarschaftlichen Frieden. Nachbarn könnten dann sogar gerichtlich ein Unterlassen fordern. Egal, ob man auf dem Balkon oder auf der Wiese grillt, soll der Griller darauf achten, dass vom Grill keine Gefahr für Personen oder Gegenstände in der Umgebung ausgeht. Insbesondere beim Anzünden nutzt man gerne leicht entflammbare Hilfsmittel. Diese bewirken zwar, dass die Kohle schnell anbrennt. Flammen springen aber auch auf Personen oder Gebäude.

Bei Fragen rund um Miet- und Wohnungseigentumsrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Rechtsanwalt Krasa, gerne mit Rat und Tat zur Seite.