Frisst die Inflation die Indexmiete auf?

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Rechtsanwalt Philipp Krasa im grauen Anzug. Er vertritt Mandanten aus Nürnberg, Fürth & Erlangen u.a. als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht sowie für Familienrecht. Außerdem ist er Spezialist für Erbrecht.

Philipp Krasa


Rechtsanwalt
In der Kanzlei seit 2016


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Bei der Neuvermietung einer Wohnung gibt es drei Möglichkeiten der Mietanpassung, nämlich gesetzliche Mietanpassung, Staffelmiete und Indexmiete. Letztere war bislang die zweitbeste Form einer Mietanpassung. Die Mietanpassung erfolgt über einen vom statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltungskosten aller privater Haushalte in Deutschland. Bislang waren Mietanpassungen immer sehr moderat, da die Inflation nicht hoch war. Seit dem Ukrainekonflikt ist die Inflation jedoch angestiegen. Bei Indexmieten ist es im Einzelfall zu erheblichen Mieterhöhungen gekommen. Es empfiehlt sich daher für Mieter und Vermieter, eine Staffelmiete zu vereinbaren oder es bei der gesetzlichen Mietanpassung zu belassen. Es ist zu befürchten, dass eine zu hohe Mieterhöhung Mieter überfordert und die Zahlungen dann nicht mehr erfolgen.

Bei Fragen rund um Miet- und Wohnungseigentumsrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Rechtsanwalt Krasa, gerne mit Rat und Tat zur Seite.