Pflichtteil & Erbauseinandersetzung

Erbschein

Ein Erbschein ist eine öffentliche Urkunde, die darüber Auskunft gibt, wer Erbe geworden ist, wie groß der entsprechende Erbteil ist und welchen Beschränkungen das Erbe unter Umständen unterliegt.

Pflichtteil

Der Anspruch auf den Pflichtteil besteht immer dann, wenn die Erbfolge durch ein Testament abweichend von der gesetzlichen Erbfolge geregelt wurde. Wir beraten und vertreten bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und bei der Erstellung von Testamenten. Wir vertreten und beraten auch Erben, die sich gegen Pflichtteilsansprüche wehren wollen.
Einen Pflichtteilungsanspruch hat der Erbe/die Erben, der/die aufgrund einer letztwilligen Verfügung von der Erbfolge ausgeschlossen ist. Der Pflichtteilsanspruch ist immer ein Geldanspruch gegen den/die Erben. Er beträgt in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Testamentsvollstrecker

Der Erblasser kann eine Person zum Testamentsvollstrecker ernennen. Dieser hat dafür Sorge zu tragen, dass die letztwillige Verfügung des Erblassers eingehalten wird. Dies ist insbesondere sinnvoll, wenn verschiedene Auflagen des Erblassers zu berücksichtigen sind oder der Erbe nicht die nötige Einsichtsfähigkeit hat, mit dem Erbe umzugehen. Dies ist regelmäßig bei Minderjährigen der Fall.

Checklisten

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Rechtsanwalt Philipp Krasna: Ihr Spezialist für Immobilienrecht und Mietrecht im Raum Nürnberg, Fürth, Erlangen

Philipp Krasa

In der Kanzlei seit 2016
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Rechtstipp Erbschaft – Rechtsanwalt Philipp Krasa