Ehegattenunterhalt in der Patchworkfamilie

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Dr. Gabriele Sonntag


Rechtsanwältin
Inhaberin der Rechtsanwaltskanzlei seit 1995


gs@ra-sonntag.de

0911971870

Das Unterhaltsrecht geht für den Ehegattenunterhalt oder den Unterhaltsanspruch in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft noch von der Ehe als grundsätzliche regelmäßige Form des Elternseins aus. Der Unterhalt unverheirateter Partner ist nur in einer Norm und zwar in § 1615 l BGB geregelt. Die Zeiten haben sich geändert. Es gibt Zweitehen und Zweitpartnerschaften. Gelegentlich gibt es auch Mehrfachpartnerschaften. Kinder sind aus unterschiedlichen Beziehungen vorhanden. So gibt es nicht nur „meine“ Kinder und „deine“ Kinder, sondern auch „unsere“ Kinder. Geht es um Kinder stellt sich die Frage – wie wird der Kindesunterhalt berechnet? Auch zu den Themen Umgangsrecht und Sorgerecht sind angepasste Lösungen erforderlich.

Sie benötigen Unterstützung zum Thema Ehegattenunterhalt? Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag, Fachanwältin für Familienrecht, aus der Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth hilft gerne weiter und berät Sie zu diesem Thema.