Du machst, was du schreibst

Emojis
Rechtsanwalt Philipp Krasa im grauen Anzug. Er vertritt Mandanten aus Nürnberg, Fürth & Erlangen u.a. als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht sowie für Familienrecht. Außerdem ist er Spezialist für Erbrecht.

Philipp Krasa


Rechtsanwalt
In der Kanzlei seit 2016


pk@ra-sonntag

0911971870

Die Kommunikation über soziale Dienste wie WhatsApp, Threema oder Telegram ist schon lange Alltag. Auch wenn dies nur der Kommunikation dienen soll und von den Nutzern eher als Spaß angesehen wird, kann das Geschriebene auch rechtliche Folgen haben. So kann ein Mietvertrag auch per WhatsApp geschlossen werden. Das Oberlandesgericht Nürnberg bestätigt in einer Entscheidung, dass ein Vertrag durch das Verwenden von Emojis geschlossen werden kann. In dem zu entscheidenden Fall war ein Angebot gemacht worden. Hierauf reagierte der Gesprächspartner mit der Sektglas-Emoji. Das Gericht entschied, dass aufgrund des sachlichen und zeitlichen Zusammenhangs die Verwendung der sich zuprostenden Sektgläser die Annahme des Angebots darstellt. Es lag ein wirksamer Vertragsschluss vor. Konkret bedeutet dies für den Verwender, dass Emojis nicht nur Stimmungen ausdrücken und niedlich anzusehen sind. Sie können auch eine Willenserklärung darstellen. Selbst ein Mietvertrag könnte also so abgeschlossen werden!

Bei Fragen rund um Miet- und Wohnungseigentumsrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Rechtsanwalt Krasa, gerne mit Rat und Tat zur Seite.