Ein Kindesvater war gegenüber der Kindesmutter gewalttätig geworden, hatte ihr nachgestellt und sie bedroht. Die Mutter beantragte, ihr das alleinige Sorgerecht für das gemeinsame Kind zu übertragen. Das OLG Frankfurt entschied, dass die von einem Kind miterlebte Gewalt gegen seine Mutter eine spezielle Form der Kindesmisshandlung war. Deshalb war der Mutter auch die alleinige elterliche Sorge übertragen worden. Die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge entsprach nicht mehr dem Wohl des Kindes. Die Mutter konnte auch nicht zu einer „Restkooperation“ mit dem Vater verpflichtet werden.
Bei Fragen zum Thema Sorgerecht berät und unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag, als Fachanwältin für Familienrecht, aus der Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth.