Darum prüfe, bevor du zahlst!

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Rechtsanwalt Philipp Krasa im grauen Anzug. Er vertritt Mandanten aus Nürnberg, Fürth & Erlangen u.a. als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht sowie für Familienrecht. Außerdem ist er Spezialist für Erbrecht.

Philipp Krasa


Rechtsanwalt
In der Kanzlei seit 2016


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0911971870

Einmal im Jahr wird in einem laufenden Mietverhältnis über die Betriebskosten abgerechnet. Dies kann für den Mieter insbesondere dann überraschend sein, wenn er etwas nachzahlen muss. Um überprüfen zu können, ob die Forderung eines Vermieters berechtigt ist, hat der Mieter das Recht auf Einsicht in die Belege, die zur jeweiligen Betriebskostenabrechnung gehören. Der BGH hat nun entschieden, dass sich das Recht auf Belegeinsicht, neben den Rechnungen und ggf. Verträgen mit Dienstleistern, auch auf die zugrundeliegenden Zahlungsbelege erstreckt. Das Einsichtsrecht umfasst, unabhängig von der aus der Abrechnung selbst regelmäßig nicht erkennbaren Abrechnungsmethode, sämtliche vorhandene Zahlungsbelege. Für den Vermieter bedeutet dies, dass er diese geordnet bereithalten muss. Für den Mieter bedeutet dies, dass er sich diese ansehen sollte, um eine mögliche Nachforderung prüfen zu können.

Bei Fragen rund um Mietrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Rechtsanwalt Krasa, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, gerne mit Rat und Tat zur Seite.