Verwaltungsrecht

Anwälte unter Druck – Frist verpasst weil der Drucker streikt

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Dr. Gabriele Sonntag


Rechtsanwältin
Inhaberin der Rechtsanwaltskanzlei seit 1995


gs@ra-sonntag.de

0911971870

Auch Anwälte stehen unter zeitlichem Druck. Viele Fristen sind zu beachten. Manche können auf Antrag bei Gericht verlängert werden; einige können nicht verlängert werden. Der BGH hatte vor Kurzem über eine bereits einmal verlängerte Berufungsbegründungsfrist zu entscheiden. Der Fall wurde noch dadurch erschwert, dass der Kläger während des Laufes der verlängerten Frist den Anwalt gewechselt hatte. Der neue Anwalt hatte noch einmal Fristverlängerung beantragt. Dies war aber abgelehnt worden. Reumütig kehrte der Mandant daher zur ersten Anwältin zurück. Diese fertigte, weil sie die Not des Mandanten sah, noch die Berufungsbegründung. Sie faxte den Schriftsatz allerdings erst nachts um 3.30 Uhr an das Berufungsgericht. Damit war die Frist versäumt. Die Anwältin begründete ihren Wiedereinsetzungsantrag aber damit, dass sich erst um 23.00 Uhr herausgestellt hatte, dass ihr Drucker unvorhersehbar defekt war. Zum Glück hatte sie einen Bruder mit einem Ersatzdrucker. Dieser musste allerdings von Bielefeld nach Münster fahren und kam erst um 2.45 Uhr an. Die eifrig auch nachts arbeitende Anwältin erhielt die Wiedereinsetzung bewilligt.

Wenn Sie Fragen zu Fristen, insbesondere im Familienrecht haben, dann wenden Sie sich an Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag, Fachanwältin für Familienrecht, Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth.