Das oberste Gericht, der BGH, hatte sich erneut damit zu beschäftigen, ob ein Ehevertrag wirksam ist. Die Ehegatten hatten bei der Eheschließung den Zugewinnausgleich ausgeschlossen. Im Ergebnis führte dies zwar zu einer Benachteiligung des einen Ehegatten: Der andere hatte während der Ehe ein Unternehmen aufgebaut. In diesem steckte sein wesentliches Vermögen und damit auch der Zugewinn. Der BGH hat – wie auch schon vorher – entschieden, dass das Güterrecht nicht dem Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts zuzurechnen ist. Die Kernbereiche sind Versorgungsausgleich und Unterhalt. Deshalb war es auch in dem zu entscheidenden Fall, der Scheidung einer Unternehmerehe, dem Unternehmer nicht verwehrt, sich darauf zu berufen, dass der Zugewinnausgleich wirksam ausgeschlossen worden war.
Gerne berät und unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag, Fachanwältin für Familienrecht, aus der Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte zum Thema Zugewinnausgleich und Ehevertrag.