Entscheidet der Gutachter den Prozess?

Stethoskop in einem Krankenhaus: Wenn jetzt die Krankenversicherung nicht zahlt, wird es teuer.
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Roland Tilch


Rechtsanwalt
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Im Sozialrecht gibt es viele Verfahren, die vom Ergebnis eines Sachverständigengutachtens abhängen. Dazu gehören berufsgenossenschaftliche Verfahren, Grad der Behinderung oder Erwerbsminderungsrente. Diese Verfahren können von Sozialgerichten nur mit Hilfe eines medizinischen Sachverständigen entschieden werden. Richter sind keine Ärzte und beauftragen deshalb Mediziner, um die fehlende Sachkenntnis zu vermitteln.

Zunächst wird vom Sozialgericht ein Sachverständiger ohne Absprache mit den Parteien bestimmt. Dieser erstattet, meist nach Untersuchung, ein Gutachten. Die Rechtsgrundlage steht in § 106 SGG.

Kommt der ärztliche Sachverständige in seinem Gutachten zu einem für den Kläger nicht erwünschten Ergebnis, besteht im Sozialrecht eine Besonderheit: Der Kläger kann dem Sozialgericht noch einmal einen Gutachter seines Vertrauens benennen. Dies steht so in § 109 SGG. Das Sozialgericht beauftragt dann den Vertrauensarzt nochmals mit einem Gutachten. Der Kläger kann auf diese Weise die Sicht eines Arztes seiner Wahl und seines Vertrauens in das Sozialgerichtsverfahren einbringen. Das Gericht wird den benannten Arzt auch auf Antrag anhören.

Bei Fragen rund um das Sozialrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Rechtsanwalt Roland Tilch, Fachanwalt für Sozialrecht, gerne mit Rat und Tat zur Seite.