„Drum prüfe, wer sich ewig bindet …“ Und für den Fall der Fälle kann man außerdem einen Ehevertrag abschließen. In der täglichen Arbeit im Familienrecht werden wir oft gefragt, was ein Ehevertrag kostet. Die Kosten richten sich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen der angehenden Eheleute, dem gewünschten Regelungsumfang und gegebenenfalls der Komplexität des Falls. Die Kosten für den Ehevertrag verteilen sich dabei auf die Notarkosten und die Anwaltskosten.
Gut zu wissen: Da eine Scheidungsfolgenvereinbarung ein nachträglich geschlossener Ehevertrag ist, fallen hierfür Kosten in der Höhe an, wie für einen Ehevertrag, der vor der Eheschließung abgeschlossen wurde.
Notarkosten für einen Ehevertrag
Ein Ehevertrag ist nur wirksam, wenn ein Notar ihn beurkundet. Der Notar erklärt den beiden Beteiligten zunächst den Inhalt des Ehevertrags. Für dies fällt nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) eine Gebühr an. Erfolgt die Beurkundung, dann fällt noch einmal eine Gebühr hierfür an. Hinzu kommen in jedem Fall Auslagen und die Mehrwertsteuer.
Wie hoch die Gebühr ist, hängt vom Geschäftswert ab und steht im GNotKG. Der Geschäftswert entspricht dem Reinvermögen der Ehepartner, also dem Gesamtvermögen abzüglich Schulden. Allerdings können Schulden nur bis zur Hälfte des Gesamtvermögens abgezogen werden – und das getrennt nach Ehepartnern. Es wird nur Vermögen berücksichtigt, das in den Ehevertrag einbezogen wird.
Soll der Ehevertrag auch Regelungen über Vermögenswerte treffen, die noch nicht zum Vermögen eines Ehegatten gehören, werden diese mit 30 % dessen, was erwartet ist, angerechnet. Dazu zählen zum Beispiel zukünftige Erbschaften oder mögliche Gewinne.
Anwaltskosten für einen Ehevertrag
Wer will, kann zunächst einen Entwurf eines Ehevertrag von einem Anwalt erstellen lassen, bevor er damit zum Notar geht. So kann jeder angehende Ehegatte sicherstellen, dass seine Interessen im Ehevertrag gewahrt bleiben.
Die Anwaltskosten für einen Ehevertrag werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet.
Unsere Kanzlei an der Grenze zwischen Fürth und Nürnberg bietet hier eine Erstberatung an, die in der Regel 190 € zuzüglich Mehrwertsteuer kostet, also 226,10 € (Stand: Juni 2025). In dieser ersten Beratung klären wir ab, welche Erwartungen die Mandanten haben.
Die Kosten für die anschließende Erstellung eines Entwurfes des Ehevertrags hängen auch bei uns Rechtsanwälten vom Gegenstandswert ab. Dieser wird wie der Geschäftswert für die Notarkosten berechnet. Aus der Tabelle im RVG kann für jeden Gegenstandswert eine Gebühr abgelesen werden.
Die einfache Gebühr wird mit dem Gebührensatz multipliziert. Dieser liegt zwischen 1,3 und 2,5.
Zu den so berechneten Kosten für den Ehevertrag kommen noch Auslagen sowie die Mehrwertsteuer hinzu. Nehmen sich beide Ehepartner jeweils einen eigenen Anwalt, um sich beraten zu lassen oder den Entwurf des Vertrages zu prüfen, fallen die Kosten für jeden Anwalt einzeln an.